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Kloten ZH – Stadt erlässt allgemeines Feuerverbot

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Ein grafisches Warnzeichen zeigt Verbote für Feuer, Feuerwerk und Grillen im Wald. Hintergrund sind Flammen und Baum-Silhouetten.
Symbolbild (Bildquelle: Gemeinde Fällanden)

Die Stadt Kloten hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.

Die für Feuerverbote im Wald zuständigen Behörden des Kantons Zürich haben am 26. Juni 2026 die Gefahrensituation als gross eingestuft (Gefahrenstufe 4 von 5). Das Feuerverbot gilt bis 50 m Abstand zum Wald, weshalb ein Teil des Siedlungsgebietes von Kloten bereits vom generellen Feuerverbot betroffen ist.
Infolge der anhaltenden Trockenheit hat die Stadt Kloten für ihr Gemeindegebiet entschieden, gestützt auf § 18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz ein allgemeines Feuerverbot zu erlassen.
Das allgemeine Feuerverbot gilt ab Donnerstag, 23. Juli 2026 12.00 Uhr und beinhaltet folgende Regelungen:
  • Keine offenen Feuer im Freien. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills (auch nicht in Gärten, auf Balkonen, Terrassen und Grillplätzen).
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art.
  • Das Steigenlassen von «Heissluftballonen / Himmelslaternen» (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
  • Keine Höhenfeuer abbrennen.
  • Keine Fackeln anzünden.
  • Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren auf Gas- oder Elektrogrills.
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch die städtischen Behörden.
Die Stadt Kloten bittet die Bevölkerung um Verständnis und wünscht schöne Sommerferien und einen stimmungsvollen 1. August!
Quelle der Nachricht: Stadt Kloten

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