Symbolbild (Bildquelle: StockSnap (CC0))
Die Justiz- und Sicherheitskommission des Kantons Luzern lehnt die Volksinitiative «Gegen Fan-Gewalt» mehrheitlich ab. Stattdessen unterstützt sie einen Gegenentwurf mit neuen Massnahmen im Polizeigesetz.
Die JSK hat unter dem Vorsitz von Präsident Patrick Hauser (FDP.Die Liberalen, Luzern) die Botschaft B 74 Volksinitiative «Gegen Fan-Gewalt» und den Gegenentwurf in Form einer Änderung des Gesetzes über die Luzerner Polizei (PolG) vorberaten.
Die Gesetzesinitiative «Gegen Fan-Gewalt» schlägt Massnahmen vor zur Ein-dämmung von Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen. Der Kantonsrat hat im September 2025 die Initiative für teilungültig erklärt und dem Regierungsrat eine Fristverlängerung für die Erarbeitung eines Gegenentwurfs eingeräumt.
Der verbleibende gültige Teil der Initiative ist aus Sicht des Regierungsrates nicht zielführend. Er verweist auf den sogenannten «Luzerner Weg» eines breiten Massnahmenbündels, welches im Gesetz über die Luzerner Polizei abgebildet wird.
Neu sollen die Bewilligungsnehmerinnen und -nehmer stärker in die Pflicht genommen, der Dialog und die Prävention gestärkt sowie die Videoüberwachung der Fanmärsche und des Einlasses im Gesetz verankert werden. Auch die Verpflichtung zu zumutbaren baulichen Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Stadiongäste ist Bestandteil der Neuerung. Mit der Pflicht, ein Konzept für An- und Rückreise der Gästefans vorzulegen, übernimmt der Gegenentwurf auch eine Forderung aus dem Initiativtext.
Im Gegensatz dazu verzichtet der Gegenentwurf darauf, Themen zu regeln, die nur national koordiniert Wirkung entfalten können. Letzteres wäre insbesondere bei den von der Initiative geforderten obligatorischen Identitätskontrollen beim Einlass der Fall.
Die JSK unterstützt die unterbreiteten Massnahmen, diskutierte auf Antrag einzelner Fraktionen aber zum Beispiel die obligatorische Identitätskontrolle, eine Klärung der Eingangskontrolle im Bewilligungsverfahren und Aspekte der Verhältnismässigkeit der Videoüberwachung.
Da letztere bereits im entsprechenden Spezialgesetz geregelt ist, hat die JSK mehrheitlich auf eine erneute Regelung der Verhältnismässigkeit im Polizeigesetz verzichtet. Auch die anderen Anträge hat die JSK mehrheitlich abgelehnt. Die JSK lehnt die Initiative «Gegen Fan-Gewalt», soweit sie gültig ist, grossmehrheitlich ab, und stimmt der vorgeschlagenen Anpassung des Polizeigesetzes als Gegenentwurf grossmehrheitlich zu. Sie wird dies dem Kantonsrat so beantragen.
Der Kantonsrat wird diese Vorlage in der März Session beraten.
Quelle der Nachricht: Kanton Luzern


