Die Bundesanwaltschaft (BA) führt seit Mai 2017 ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 1 und 2 des Schweizer Strafgesetzbuches). Eine international aktive Gruppierung wird verdächtigt, mittels Spam-E-Mails und Telefonanrufen E-Banking-Daten erlangt und rechtswidrig verwendet zu haben (Voice Phishing). Betroffen sind mitunter Kunden von Finanzinstituten in der Schweiz.
Mittels rechtshilfeweiser Zusammenarbeit mit den Niederlanden konnten die mutmasslichen Täter identifiziert, und deren Operationsbasis im Grossraum Rotterdam lokalisiert werden. Mit Unterstützung der niederländischen Strafverfolgungsbehörden, vom Bundesamt für Polizei fedpol und dank der Koordination durch Eurojust fand am 17. Juli 2018 in den Niederlanden eine koordinierte Operation statt. Dabei wurden zwei Personen verhaftet und Hausdurchsuchungen durchgeführt. Auf Antrag der BA hat das Bundesamt für Justiz BJ die niederländischen Justizbehörden um Auslieferung jener festgenommenen Person ersucht, welche mutmasslich für die Phishing-Anrufe in die Schweiz verantwortlich ist. Die andere Person wird im Rahmen eines niederländischen Strafverfahrens verfolgt. Die BA betont, dass für alle beteiligten Personen die Unschuldsvermutung gilt.
Internationale Cyberkriminalität erfordert von der innerhalb territorialer Grenzen operierenden nationalen Strafverfolgung innovative Ansätze, beispielsweise eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Wie die erfolgreich koordinierte Operation in den Niederlanden zeigt, ist die strafrechtliche Verfolgung der Cyberkriminalität auf globaler Ebene anzugehen.