Die 82-Jährige erhielt kurz nach 10 Uhr einen Telefonanruf von einer Frau, die sich als Verwandte ausgab. Diese erklärte, dass der Sohn der Angerufenen einen Verkehrsunfall verursacht habe und eine Person verstorben sei. Damit der Sohn aus der Haft entlassen werde, sei eine Kaution in der Höhe von mehreren zehntausend Franken fällig. Das Geld werde bei ihr zu Hause abgeholt.
Die Seniorin vermutete richtigerweise einen Betrugsversuch, ging aber zum Schein auf die Forderung ein und informierte über einen Angehörigen die Kantonspolizei Thurgau. Einsatzkräfte konnten kurz nach dem Mittag den Geldabholer, einen 42-jährigen Türken, festnehmen. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei laufen, die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen hat eine Strafuntersuchung eröffnet. Unter anderem wird abgeklärt, ob der Geldabholer ebenfalls von den Betrügern getäuscht und unter einem falschen Vorwand ausgenutzt worden ist.
Sogenannte Schockanrufe sind im Thurgau eher selten, funktionieren aber nach demselben Muster wie die bekannten Maschen "Enkeltrick" oder "falscher Polizist". Die Geschädigten werden mit erfundenen Geschichten unter grossen Druck gesetzt und sollen Geld respektive Wertsachen an Unbekannte übergeben.
Verhaltenstipps der Kantonspolizei Thurgau
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, auch wenn angeblich grosse Eile geboten ist.
- Lassen Sie sich nicht durch Telefonnummern auf Ihrem Telefondisplay in die Irre führen. Es ist technisch einfach möglich, die Nummer des Anrufenden zu verändern.
- Im Telefonbuch ist vielfach der volle Name der Geschädigten zu finden. Wenn dieser auf eine ältere und allenfalls alleinstehende Person hindeutet, ist das für die Betrüger interessant. Überlegen Sie, ob für Sie auch eine Abkürzung (beispielsweise "E. Muster" anstatt "Elisabeth Muster") möglich wäre.
Quelle: Kapo TG