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Kulm AG – Dutzende Tiere aus verwahrloster Haltung gerettet

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Mehrere Hühner sind in einem Metallgitterkäfig zu sehen, beleuchtet von schwachem Licht. Der Käfig ist geschlossen und die Umgebung wirkt begrenzt und eingezäunt.
Die Polizei entdeckte in Kulm unter schlechten Bedingungen gehaltene Hühner, die ohne Licht und Wasser auskommen mussten (Bildquelle: Kanton Aargau)

Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung haben Behörden im Bezirk Kulm eine massiv verwahrloste Tierhaltung aufgedeckt. Zahlreiche Tiere wurden beschlagnahmt, 59 Hühner mussten eingeschläfert werden.

Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung hat die Regionalpolizei Aargausüd einen Schopf im Bezirk Kulm kontrolliert und aufgrund der Zustände den Veterinärdienst aufgeboten. Polizei und Veterinärdienst fanden insgesamt 75 Hühner, 4 Ziervögel, 7 Katzen und einen Hund. Diverse Hühner und andere Vögel waren bereits tot.
Die hygienischen Bedingungen in der Tierhaltung waren äusserst schlecht. Der Tierhalter hat den Grossteil der Hühner ohne Licht und Zugang zu Wasser gehalten. In den Ställen lagen unzählige Kadaver. Im Haus waren die Böden und Katzenkistchen ebenfalls stark verschmutzt. Das Futter aller Tiere war grösstenteils verschimmelt.
Der Veterinärdienst zog den Tierrettungsdienst sowie eine externe Tierärztin bei. Die Tiere wurden – mit Ausnahme von zwei freilaufenden Katzen – beschlagnahmt und an geeigneten Orten untergebracht. Aus Tierschutzgründen mussten 59 Hühner eingeschläfert werden.
Der Veterinärdienst wird gegen den Tierhalter umgehend ein Tierhalteverbot verfügen und Strafanzeige erstatten. Die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen werden durch die Kantonspolizei übernommen. Der Tierhalter war den Behörden bisher nicht bekannt. Die private Hühnerhaltung war nicht ordnungsgemäss registriert.

Hinweis: Registrierungspflicht für Geflügelhaltungen

Jede Geflügelhaltung muss bei Landwirtschaft Aargau angemeldet und bei Beenden der Haltung wieder abgemeldet werden. Zum Geflügel zählen neben Haushühnern unter anderem auch Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln, Enten, Gänse, Schwäne, Fasane und Pfauen. Diese Registrierungspflicht gilt auch für Hobby- und Kleinsthaltungen mit wenigen Tieren.

Quelle der Nachricht: Kanton AG

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