Die Beamten konnten das Gespann anhalten und kontrollieren und staunten nicht schlecht. Am Anhänger fehlte auf einer Achse ein Reifen, weshalb dieser zur rechten Seite geneigt war. Die 49-jährige Fahrerin gab an, den Pferdeanhänger zuvor so käuflich erworben zu haben und das der ehemalige Eigentümer äusserte, man könne damit ohne Probleme fahren. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Bussgeldverfahren eingeleitet.