Symbolbild (Bildquelle: pexels.com)
Nach einem Tötungsdelikt Ende Oktober 2024 in La Neuveville beantragt die Staatsanwaltschaft im April 2026 eine stationäre Massnahme für den Beschuldigten wegen Mordes.
Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen zum Tod eines Mannes von Ende Oktober 2024 in
La Neuveville (siehe Meldung vom 28. Oktober 2024) reichte die regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland im Rahmen eines Verfahrens bei schuldunfähigen Personen Antrag auf Anordnung einer Massnahme (gemäss Art. 374 Strafprozessordnung) ein.
Beim Opfer handelt es sich um einen 50-jährigen Rumänen aus dem Kanton Bern. Der Tatbeschuldigte, ein damals 24-jährige Rumäne, wird sich wegen Mordes vor Gericht verantworten müssen.
Die Staatsanwaltschaft erachtet es gestützt auf die Ermittlungsergebnisse sowie dem Geständnis des Beschuldigten als erwiesen, dass der Beschuldigte dem Opfer mit einem Messer eine tödliche Stichverletzung zugefügt hatte. Der Beschuldigte befindet sich seit seiner Anhaltung (siehe Meldung vom 1. November 2024) in Untersuchungshaft und derzeit in vorzeitigem Massnahmenvollzug.
Gestützt auf ein forensisch-psychiatrisches Gutachten reicht die Staatsanwaltschaft Antrag auf eine stationäre Massnahme für den Beschuldigten beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland ein.
Im Zusammenhang mit diesem Antrag wird ein Prozess vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland stattfinden. Der Gerichtstermin steht indes noch nicht fest.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo BE


