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Landecy GE – 127 Kilo Austern ohne Kühlkette eingeführt

Landecy GE – 127 Kilo Austern ohne Kühlkette eingeführt

19.12.2025 | 10:13

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Landecy GE – 127 Kilo Austern ohne Kühlkette eingeführt

Nicht gekühlte Austern im Kofferraum (Bildquelle: BAZG)

Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit haben in Landecy (GE) eine Lieferung von nicht gekühlten Austern aus Frankreich gestoppt. Die Ware wurde aufgrund mangelhafter Transportbedingungen vernichtet.

Am späten Vormittag des 11. Dezember kontrollierten Zollbeamte im Rahmen einer mobilen Patrouille einen im Kanton Waadt immatrikulierten Personenwagen. Im Fahrzeug befanden sich insgesamt 127 Kilogramm Austern. Am Steuer sass ein 30-jähriger französischer Staatsangehöriger.
Der Fahrer gab an, die Ware im Reiseverkehr eingeführt zu haben, da sie im Rahmen eines Geschäftsessens verzehrt werden sollte. Bei der Kontrolle stellten die Zollbeamten jedoch Werbematerial einer Schweizer Austernimportfirma fest, das auf den Namen des Fahrers ausgestellt war. Weitere Abklärungen ergaben, dass die Austern vermutlich für den Verkauf an verschiedenen Weihnachtsmärkten in der Westschweiz vorgesehen waren.
Landecy GE – 127 Kilo Austern ohne Kühlkette eingeführt

Zollbeamte stellten ungekühlte Austern sicher (Bildquelle: BAZG)

Die Austern stammten von der französischen Insel Oléron und wurden im Kofferraum ohne Kühlvorrichtung transportiert. Die gemessene Oberflächentemperatur lag zwischen 10 und 12 Grad. Der Fahrer gab an, in den Kanton Waadt unterwegs zu sein, was einer Fahrzeit von rund einer Stunde entsprochen hätte.
Das Waadtländer Konsumentenamt wurde über die unregelmässige Einfuhr informiert und ordnete die vollständige Vernichtung der Ware an. Aufgrund der nicht eingehaltenen Kühlkette und der ungenügenden Transportbedingungen konnte die Lebensmittelsicherheit nicht gewährleistet werden.
Der Lenker wurde wegen Verstössen gegen das Zollgesetz sowie das Mehrwertsteuergesetz mit einer Geldstrafe belegt. Zudem musste er die Kosten für die Zollabfertigung und die Vernichtung der Ware übernehmen.
Quelle der Nachricht: BAZG

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