Eine Beziehung zwischen zwei Mitgliedern des Bundesgerichts hat juristische Konsequenzen. Das höchste Schweizer Gericht entschied am Donnerstag, 5. November 2026, dass die Beziehung gegen gesetzliche Unvereinbarkeitsregeln verstiess. Ein früheres Strafurteil musste deshalb aufgehoben und neu geprüft werden.
Im Mittelpunkt stehen Bundesrichter Yves Donzallaz und Bundesrichterin Beatrice van de Graaf. Nach Auffassung des Bundesgerichts führten die beiden zwischen Frühjahr 2025 und Ostern 2026 eine dauernde Lebensgemeinschaft.
Das ist rechtlich relevant: Nach dem Bundesgerichtsgesetz dürfen Personen, die in einer dauernden Lebensgemeinschaft leben, nicht gleichzeitig als Richterinnen oder Richter am Bundesgericht tätig sein.
Verurteilter verlangt Überprüfung seines Urteils
Ausgangspunkt des Verfahrens war die Beschwerde eines Mannes, den das Kantonsgericht Luzern wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und einer zehnjährigen Landesverweisung verurteilt hatte. Das Bundesgericht hatte seine Beschwerde im Mai 2026 abgewiesen. An diesem Entscheid war auch Bundesrichterin van de Graaf beteiligt.
Nachdem die Beziehung zwischen den beiden Bundesgerichtsmitgliedern bekannt geworden war, verlangte der Verurteilte die Überprüfung des Urteils. Er machte geltend, dass die Richterin aufgrund der gesetzlichen Unvereinbarkeitsregel nicht an der Entscheidung hätte mitwirken dürfen.
Bundesgericht bestätigt Verstoss gegen gesetzliche Regeln
Am 5. November gab das Bundesgericht dem Revisionsgesuch statt. Es stellte fest, dass die Beziehung zwischen den beiden Richtern als dauernde Lebensgemeinschaft einzustufen war.
Die Mitwirkung der Richterin verletzte deshalb den Anspruch auf eine gesetzmässig zusammengesetzte Gerichtsbesetzung. Das frühere Urteil wurde aufgehoben und die Beschwerde erneut geprüft.
Freiheitsstrafe und Landesverweisung bleiben bestehen
Die erneute Beurteilung führte allerdings nicht zu einer Aufhebung der Strafe. Das Bundesgericht stellte zwar eine Verletzung des Beschleunigungsgebots fest, bestätigte aber die vom Kantonsgericht Luzern verhängte fünfjährige Freiheitsstrafe sowie die zehnjährige Landesverweisung.
Weitere Urteile könnten betroffen sein
Der Entscheid ist auch für andere Verfahren von Bedeutung, an denen die beiden Bundesrichter beteiligt waren. Nach den Feststellungen des Gerichts können entsprechende Urteile unter bestimmten Voraussetzungen in Revision gezogen werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Betroffenen rechtzeitig ein entsprechendes Gesuch einreichen.
Eine automatische Aufhebung sämtlicher betroffener Urteile erfolgt damit nicht.
Quelle der Nachricht: Schweizerisches Bundesgericht
