Fürstentum Liechtenstein

Liechtenstein – Lassen Sie Ihr Fahrzeug während der Fasnacht stehen

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(Symbolbild) (Bildquelle: asp - (Symbolbild))

Die Landespolizei hat im Januar im Rahmen von Verkehrskontrollen sowie drei Unfallereignissen bei 11 Fahrzeuglenkenden eine mögliche Fahrunfähigkeit festgestellt und hierauf weitere Untersuchungen angeordnet.

Bei 10 Männern und einer Frau im Alter zwischen 21 und 76 Jahren musste eine Beeinflussung von Alkohol und/oder Betäubungs-/Arzneimittel festgestellt werden. Bei vier Personen war ein vorangegangener Alkoholkonsum und bei drei Personen ein Betäubungsmittelmissbrauch die Ursache einer Beeinflussung. In vier Fällen lag ein Mischkonsum von Alkohol, Betäubungsmitteln und Medikamenten vor. Der höchstgemessene Alkoholwert lag bei 2.57 Promille.

Die Landespolizei appelliert an die soziale Verantwortung und die Einsicht der Fahrzeuglenkenden, nach dem Konsum von Alkohol auf das Lenken eines Fahrzeuges zu verzichten:

«Wer trinkt, fährt nicht - wer fährt, trinkt nicht»! Nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel und Taxis oder bestimmen Sie eine Person für die Heimfahrt, die auf Alkohol verzichtet.

Quelle: lpfl