Lugano TI – Neue Anklage im Hospita-Fall wegen Urkundenfälschung
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Die Tessiner Staatsanwaltschaft hat im Hospita-Fall eine weitere Anklage gegen einen 68-jährigen Schweizer aus der Region Lugano erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, Unterlagen zu einem elektronischen Kalendereintrag und zu Aktienbeteiligungen gefälscht zu haben.
Im Hospita-Fall hat die Tessiner Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen wegen mutmasslicher Urkundenfälschung abgeschlossen. Gegen einen 68-jährigen Schweizer aus der Region Lugano wurde eine weitere Anklage erhoben.
Verdacht auf gefälschte Unterlagen
Die stellvertretende Generalstaatsanwältin Chiara Borelli hat die Anklageschrift gegen den Beschuldigten unterzeichnet. Im Zentrum stehen ein Dokument zu einem Eintrag in einem elektronischen Terminkalender sowie Unterlagen im Zusammenhang mit Aktienbeteiligungen an Hospita. Diese sollen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft gefälscht worden sein.
Die neuen Vorwürfe gehen auf eine Anzeige und eine Meldung zu Dokumenten zurück, die im Rahmen des Hospita-Falls vorgelegt wurden.
Hintergrund zum Hospita-Fall
Gegen den 68-Jährigen läuft bereits ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Unterschlagung und Untreue. Im Zuge der Ermittlungen wurde er am 9. August 2024 festgenommen. Seine Untersuchungshaft endete am 20. September 2024.
Im Oktober 2025 erhob die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang eine erste Anklage. Die nun abgeschlossenen Ermittlungen zur mutmasslichen Urkundenfälschung ergänzen dieses bereits bestehende Verfahren.
Keine weiteren Angaben der Staatsanwaltschaft
Zu den Hintergründen der mutmasslichen Fälschungen und zum weiteren Verlauf des Verfahrens macht die Tessiner Staatsanwaltschaft derzeit keine zusätzlichen Angaben.
Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle der Polizeinachricht: Staatsanwaltschaft Tessin