Mit Hilfe von Suchgerätes (Metalldetektor) werden immer wieder in den archäologischen Zonen des Landes illegale Grabungen durchgeführt und nach archäologischen Gegenständen aktiv gesucht. Solche Grabungen werden vor allem auf markanten Hügelkuppen, an Waldrändern und in Waldgebieten vorgenommen.
Gemäss dem Gesetz über den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Kulturgütern (KGG) ist das Graben nach archäologischen Objekten ohne amtliche Bewilligung und mit technischen Hilfsmitteln jeglicher Art untersagt. Die „Raubgräber“ würden am Tatort nicht nur Gegenstände entwenden sondern zerstören auch Spuren und Fundzusammenhänge, die zur historischen Einordnung unbedingt nötig sind. Gefundene archäologische Objekte dürfen nicht behalten, sondern müssen dem zuständigen Amt für Kultur gemeldet werden, denn solche Funde sind Eigentum des Landes.
Quelle: lpfl