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Männedorf ZH – Massnahme nach Tötungsdelikt in 2024 beantragt

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Männedorf ZH – Massnahme nach Tötungsdelikt in 2024 beantragt

Symbolbild (Bildquelle: pexels.com)

Nach dem Tötungsdelikt von Mai 2024 in Männedorf hat die Staatsanwaltschaft die Untersuchung abgeschlossen. Sie qualifiziert die Tat als Mord und beantragt eine freiheitsentziehende therapeutische Massnahme.

Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat die Strafuntersuchung im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt vom Mai 2024 in Männedorf abgeschlossen.
Dem zur Tatzeit 19-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, am 21. Mai 2024 im Almapark in Männedorf eine ihm unbekannte 35-jährige Frau getötet und zudem einen 50-jährigen Mann leicht verletzt zu haben.
Gestützt auf ein forensisches psychiatrisches Gutachten geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte die Taten im Zustand einer schweren psychotischen Störung begangen hat. Die Schuldfähigkeit sei nicht gegeben. Die Tat wird als Mord qualifiziert.
Die Staatsanwaltschaft beantragt dem Bezirksgericht Meilen die Anordnung einer freiheitsentziehenden therapeutischen Massnahme. Der geständige Beschuldigte befindet sich seit dem 24. Mai 2024 in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik.
Mit dem Verfahrensabschluss sind die Verfahrens- und Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo ZH

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