Der Kanton Glarus und das Kantonsspital Glarus reichten am 14. April 2021 bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich eine Strafanzeige gegen eine Handelsfirma und gegen Unbekannt ein. Sie ersuchen die Staatsanwaltschaft um Eröffnung eines Strafverfahrens, insbesondere wegen Betrug, Wucher, Gefährdung des Lebens sowie Verstoss gegen das Heilmittelgesetz.
Aufgrund der bisherigen Abklärungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Beschuldigten der angezeigten Delikte schuldig gemacht haben. Dies soll nun durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden geprüft werden. Der Kanton Glarus ist nach kantonalem Recht zu einer Strafanzeige verpflichtet, welcher sich das Kantonsspital anschliesst. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie mussten ab Februar 2020 FFP2-Schutzmasken, für die keine Lagerpflicht bestand und die aufgrund der starken Nachfrage auf dem Markt nur eingeschränkt verfügbar waren, für den Einsatz im Gesundheitsbereich beschafft werden. Eingekauft wurde über eine Handelsfirma, bei der weitere Behörden Schutzmasken bezogen. Die beim Einkauf üblichen Vorsichtsmassnahmen wurden durch das Kantonsspital eingehalten. Insbesondere wurden Zertifikate verlangt, welche die Echtheit und die Schutzfunktion der Masken bestätigten. Die bei einer Handelsfirma gekauften 25'000 Schutzmasken erwiesen sich im Gebrauch als mangelhaft, was beim Lieferanten beanstandet wurde. In der Folge konnte ein Teil der Masken zum Einstandspreis zurückgegeben oder gegen qualitativ bessere Masken umgetauscht werden.
Am 10. März 2021 berichtete das Schweizer Fernsehen SRF im Magazin «Rundschau», dass die Schutzwirkung dieser Masken gemäss ihrer Recherche die Anforderungen nicht erfüllen und die Zertifikate gefälscht seien. Daraufhin stellte der Kanton Glarus die Verhandlungen mit der Handelsfirma ein und liess den Sachverhalt rechtlich prüfen. Diese führte nun zur Einreichung einer Strafanzeige.
Laufendes Verfahren
Mit der Einreichung einer Strafanzeige wird sichergestellt, dass der Sachverhalt durch die Strafverfolgungsbehörden überprüft werden kann. Aufgrund des laufenden Verfahrens können keine weiteren Auskünfte und Statements durch die Anzeiger abgegeben werden.