Der Mann, der mit dem elektrisch angetriebenen Einrad auf dem Trottoir unterwegs war, war sich nicht bewusst, dass dessen Benützung auf dieser Verkehrsfläche in Liechtenstein verboten ist.
Die Landespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei einem Onewheel um ein Trendfahrzeug handelt, welches wie beispielsweise ein Hoverboard, ein Elektro-Skateboard oder auch ein Monowheel nur auf abgesperrtem Privatgelände verwendet werden darf. Auf öffentlichen Verkehrsflächen, welche nicht ausschliesslich privatem Gebrauch dienen und von Motorfahrzeugen, motorlosen Fahrzeugen oder Fussgängern benutzt werden, dürfen diese Fahrzeuge nicht benutzt werden.
Quelle der Polizeinachricht: LPFL