Melide TI – Ergebnis der Obduktion der toten Frau im Luganersee
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Nach dem Fund einer 52-jährigen Schweizerin im Luganersee gehen die Ermittler derzeit von Ertrinken als wahrscheinlichster Todesursache aus. Hinweise darauf, dass eine Drittperson den Tod verursacht hat, liegen bislang nicht vor.
Nach dem Fund einer 52-jährigen Schweizerin aus dem Luganese, die tot aus dem Luganersee geborgen worden war, haben Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei Tessin neue Erkenntnisse bekannt gegeben. (Wir berichteten hier.)
Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen gibt es keine Hinweise darauf, dass eine dritte Person den Tod der Frau verursacht hat.
Grundlage der aktuellen Einschätzung ist unter anderem der vorläufige Bericht der rechtsmedizinischen Obduktion, der den Ermittlungsbehörden am Donnerstagnachmittag vorgelegt wurde.
Ertrinken derzeit wahrscheinlichste Todesursache
Da bislang weder eine eindeutige traumatische noch eine andere krankheitsbedingte Todesursache festgestellt wurde, gilt nach Angaben der Behörden derzeit Tod durch Ertrinken als wahrscheinlichste Erklärung.
Die rechtsmedizinischen Untersuchungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Der vorläufige Befund soll unter anderem durch ein umfangreiches toxikologisches Screening und histologische Untersuchungen ergänzt werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen liegen derzeit noch nicht vor.
Parallel dazu werden gesicherte Spuren ausgewertet und weitere Zeugenaussagen aufgenommen.
Ermittlungen wegen gemeldeter Attacke laufen separat weiter
Unabhängig von den Ermittlungen zum Tod der 52-Jährigen läuft ein weiteres Verfahren im Zusammenhang mit einer gemeldeten Attacke auf die Frau am 8. August.
In diesem Verfahren wird wegen des Verdachts auf versuchte schwere Körperverletzung und einfache Körperverletzung ermittelt. Das Verfahren richtet sich derzeit gegen Unbekannt.
Die Staatsanwaltschaft will über weitere Entwicklungen informieren, sobald gesicherte Erkenntnisse vorliegen. Dabei sollen auch die laufenden Untersuchungen sowie die Persönlichkeitsrechte der Angehörigen berücksichtigt werden.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo TI

