Bussen- und Strafenkatalog für Rasen und schnelles Fahren in der Schweiz
Am frühen Samstagmorgen, den 16. Dezember 2023, kurz nach 06:00 Uhr, hat eine semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage der Zuger Polizei, auf der Hauptstrasse in der Gemeinde Menzingen, ein Auto registriert, welches mit einer Netto-Geschwindigkeit von 110 km/h unterwegs war. Der Lenker, der alleine unterwegs war, überschritt somit die auf diesem Streckenabschnitt erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 60 Stundenkilometer.
Die Ermittlungen der Zuger Polizei ergaben, dass es sich beim Fahrer des Sportwagens um einen 39-jährigen Engländer handelt. Er zeigte sich in der Befragung geständig und jederzeit kooperativ. Der Führerausweis wurde ihm zuhanden der Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) abgenommen.
Für seine Raserfahrt muss sich der 39-Jährige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten. Ihm droht neben einer hohen Busse und einem langen Entzug des Führerausweises auch eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
*Quelle der Polizeinachricht: Polizei Zug