Die 86-jährige Frau erhielt einen sogenannten Schockanruf von angeblichen Mitarbeitenden von Strafverfolgungsbehörden. Die unbekannte Täterschaft gab der Frau an, dass ihr Sohn einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe und danach geflüchtet sei. In der Folge müsse Kaution bezahlt werden. Sie wurde aufgefordert Schmuck und Bargeld einer angeblich angehörigen Person von Strafverfolgungsbehörden zu übergeben. Dieser Aufforderung kam sie nach. Die Kantonspolizei St.Gallen hat Ermittlungen eingeleitet.
Nach wie vor werden immer wieder Betrugsversuche von falschen Polizistinnen und Polizisten festgestellt. Oftmals kommen die Betrügenden damit zum Erfolg. Die Kantonspolizei St.Gallen warnt vor solchen Anrufen und rät folgendes:
Die Polizei und andere Institutionen der Strafverfolgungsbehörden verlangen von Ihnen niemals Geld, Schmuck oder andere Gegenstände zur Aufbewahrung.
Ebenso verlangen die Strafverfolgungsbehörden von Ihnen niemals eine Kaution nach einem angeblichen Verkehrsunfall von Angehörigen.
Im Verdachtsfall melden Sie sich bei einer Polizeistation in Ihrer Nähe oder beim Notruf 117.
Machen Sie fremden Anrufenden gegenüber keine Angaben über Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse.
Übergeben Sie unbekannten Personen niemals Bargeld und Wertsachen.
Warnen Sie Bekannte und Verwandte.
Quelle: Kapo SG