Thurgau

Nach tragischem Tauchunfall in Diessenhofen – Veranstalter wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: succo (CC0))

Am Ostersonntag, 04. April 2021, wurde eine 29-jährige Taucherin anlässlich eines Tauchgangs in Diessenhofen tödlich von einem Kursschiff erfasst.

Gemäss Anklageschrift führte der Veranstalter den Tauchgang vom 04. April 2021 durch, ohne über eine auf der konkreten Rheinstrecke erforderliche Ausnahmebewilligung des Kantons Thurgau zu verfügen. Eine Ausnahmebewilligung des Kantons Schaffhausen lag jedoch vor.

Nach Erkenntnis der Strafuntersuchung und Ermittlungen der Kantonspolizei Thurgau erkundigte sich der Veranstalter des Tauchganges vom Ostersonntag im Vorfeld bei der Schifffahrtsgesellschaft URh zwar nach dem geplanten Kursschiffverkehr. Aufgrund eines Missverständnisses im E-Mail-Verkehr zwischen dem Veranstalter und der Schifffahrtsgesellschaft ging der Veranstalter in Verletzung seiner Sorgfaltspflichten davon aus, am Ostersonntag verkehre im Zeitraum des Tauchgangs kein Kursschiff.

Die Anklage macht dem Veranstalter insbesondere den Vorwurf, die Mitteilungen nicht sorgfältig durchgelesen und sich trotz der für ihn erkennbaren Widersprüche nicht bei der Schifffahrtsgesellschaft rückversichert zu haben. Zudem platzierte der Veranstalter gemäss Anklage keine vorgeschriebene Taucherflagge an der Ein- und Ausstiegsstelle und trug überdies nicht dafür Sorge, dass vorbeifahrende Schiffführer im Gefahrenbereich auf die Markierung aufmerksam gemacht wurden.

Gestützt auf diese Erkenntnisse hat die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen gegen den Geschäftsführer des Veranstalters beim Bezirksgericht Frauenfeld Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Es wird eine bedingt vollziehbare Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie eine Busse von Fr. 5'000.- beantragt.

Quelle: Kapo TG