Der Kanton Neuenburg reagiert auf die anhaltende Dürre mit verschärften Schutzmassnahmen. Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr gelten ab sofort ein umfassendes Feuerwerksverbot sowie weitreichende Einschränkungen für offene Feuer.
Aufgrund der anhaltenden Dürre und der deutlich gestiegenen Waldbrandgefahr hat der Staatsrat mit sofortiger Wirkung strengere Schutzmassnahmen beschlossen.
Seit mehreren Wochen sind kaum nennenswerte Niederschläge gefallen. Dadurch sind Böden und Vegetation stark ausgetrocknet. Nach Angaben der Behörden genügt bereits eine weggeworfene Zigarette, ein Funke oder eine offene Flamme, um einen Brand auszulösen. Gefährdet sind neben Wäldern auch Felder, Wiesen, Weiden und trockene Buschlandschaften.
Feuerwerksverbot im gesamten Kanton
Ab sofort ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen im gesamten Kantonsgebiet verboten.
Das Verbot gilt unter anderem für:
- Feuerwerkskörper und Knallkörper
- Raketen und römische Lichter
- Feuerwerksbatterien und Fontänen
- Rauchkörper
- Wunderkerzen
- Himmelslaternen
- sowie alle ähnlichen pyrotechnischen Gegenstände
Eine Ausnahme gilt ausschliesslich für die offiziellen Gemeindefeuerwerke am 31. Juli und 1. August. Diese dürfen nur von speziell bewilligten Fachpersonen von einem See aus gezündet werden und stehen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen sowie der Aufsicht der Feuerwehr.
Offene Feuer weitgehend untersagt
Auch offene Feuer im Freien sind grundsätzlich verboten. Erlaubt bleiben lediglich fest installierte Grillstellen, die sich mehr als 200 Meter von Wäldern oder bewaldeten Flächen entfernt befinden und auf dafür vorgesehenen betonierten Standorten liegen.
Die Behörden weisen jedoch darauf hin, dass auch beim Grillieren höchste Vorsicht geboten ist. Bei Wind wird ausdrücklich empfohlen, ganz auf Grillfeuer zu verzichten, da sich Brände unter solchen Bedingungen rasch ausbreiten können. Zudem sollen allfällige Anweisungen der Gemeinden beachtet werden.
Bevölkerung zur Vorsicht aufgerufen
Die Behörden appellieren ausserdem an die Bevölkerung, sich bei Aufenthalten im Wald besonders vorsichtig zu verhalten. Durch die Trockenheit können Bäume oder Äste geschwächt sein und unerwartet abbrechen.
Wer gegen die angeordneten Schutzmassnahmen verstösst, muss mit Sanktionen nach dem kantonalen Brand- und Waldgesetz rechnen.
Brände oder verdächtige Beobachtungen sollen umgehend über den Notruf 118 gemeldet werden.
Quelle der Nachricht: Kanton NE

