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Neuenburg – Polizei mahnt zu verantwortungsvollen WM-Feiern

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Ein einzelner Fußball mit blauen und roten Mustern liegt zentral auf einer reichhaltig grünen Rasenfläche. Das Bild zeigt keine Menschen oder andere Objekte.
(Symbolbild) (Bildquelle: derJani)

Vor den entscheidenden Spielen der Fussball-Weltmeisterschaft kündigt die Neuenburger Polizei verstärkte Kontrollen an. Nach Spielende gilt eine begrenzte Toleranz für Feierlichkeiten. Verstösse gegen die Verkehrsregeln, Lärmbelästigungen und Feuerwerk werden jedoch nicht geduldet.

Mit Blick auf die bevorstehenden K.-o.-Spiele der Fussball-Weltmeisterschaft erinnert die Neuenburger Polizei daran, dass Feiern im Zusammenhang mit dem Turnier unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, der Verkehrssicherheit und der öffentlichen Ruhe stattfinden müssen. Nach Spielende wird eine begrenzte Toleranz gewährt. Lärmbelästigungen nach Mitternacht, gefährliches Verhalten sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik werden jedoch konsequent geahndet.
Da sich die Weltmeisterschaft nun in der entscheidenden Phase befindet, weist die Polizei darauf hin, dass sich nicht alle Einwohner für das Turnier interessieren. Viele Menschen arbeiten, leisten wichtige Dienste oder möchten sich schlicht ausruhen. Ihr Recht auf Nachtruhe ist zu respektieren.
Nach den Spielen ist damit zu rechnen, dass sich Fans versammeln, um Siege zu feiern oder Niederlagen zu beklagen. Insbesondere in den Stadtzentren könnten sich Autokorsos mit Hupkonzerten bilden. Die Polizei wird solche Ansammlungen nicht fördern. Finden die Spiele zu Zeiten statt, die mit der öffentlichen Ruhe vereinbar sind, und beeinträchtigen die Feiern den Verkehr oder die öffentliche Ordnung nicht übermässig, werden sie für maximal 60 Minuten nach Spielende toleriert. Falls erforderlich, kann der Verkehr umgeleitet werden.
Diese Toleranz gilt jedoch nicht für gefährliches Verhalten. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Missachtung von Lichtsignalen oder Vortrittsregeln sowie jede Gefährdung von Fussgängern, Mitfahrern oder anderen Verkehrsteilnehmern werden umgehend angezeigt.
Nach Ablauf der 60-minütigen Toleranzfrist setzt die Polizei die gesetzlichen Bestimmungen konsequent durch. Insbesondere missbräuchliches Hupen und andere Lärmbelästigungen werden nicht mehr geduldet. Ab Mitternacht gilt die Nachtruhe uneingeschränkt, und die Polizei wird bei Störungen konsequent einschreiten.
Zudem erinnert die Polizei daran, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen strikt verboten ist. Deren Verwendung gefährdet Personen und kann Brände oder andere schwerwiegende Zwischenfälle verursachen. Verstösse werden strafrechtlich verfolgt.
Die Neuenburger Polizei appelliert an alle Fans, sportliche Erfolge mit Begeisterung, aber auch mit Verantwortung zu feiern. Eine gelungene Feier zeichnet sich dadurch aus, dass sie die Sicherheit, die öffentliche Ruhe und das Ruhebedürfnis der gesamten Bevölkerung respektiert.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo NE

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