Polizeiticker Schaffhausen

Neuhausen am Rheinfall SH - E-Scooterfahrer flieht und stellt die Flucht ins Netz

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Niklas Morberg (CC BY-NC 2.0))

Am 26.04.2023 wurde die Schaffhauser Polizei auf einen Jugendlichen mit einem E-Scooter aufmerksam. Dieser fuhr in hohem Tempo und auf dem Trottoir. Als die Polizei den Jugendlichen anhalten wollten, flüchtete dieser. Dabei zog er sein Smartphone heraus und filmte seine Flucht mit. Diese stellte er später ins Netz. Die Polizei konnte den Jugendlichen ermitteln.

Die Schaffhauser Polizei hat einen jugendlichen E-Scooterfahrer ermittelt, der sich am Mittwochnachmittag (26.04.2023) einer Polizeikontrolle entzogen und sein Nichtbefolgen polizeilicher Weisungen auf einem sozialen Netzwerk publiziert hatte. Der Jugendliche wird sich nun wegen mehreren Delikten vor der Jugendanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten müssen.

Am Mittwochnachmittag (26.04.2023) bemerkte ein Polizist, der mit einem Patrouillenfahrzeug in Neuhausen am Rheinfall unterwegs war, wie ein Jugendlicher mit einem E-Scooter in hohem Tempo verbotenerweise auf dem Trottoir der Zentralstrasse (Höhe Rabenfluhstrasse) in Richtung Stadt Schaffhausen fuhr. Der wiederholten Aufforderung des Polizisten anzuhalten, kam der Jugendliche nicht nach.

Vielmehr zückte er – mittlerweilen auf dem Velostreifen der Schaffhauserstrasse (Höhe Schloss Charlottenfels) ein Smartphone und filmte bei voller Fahrt das Patrouillenfahrzeug. In der Folge verabschiedete er sich mit einem frechen Spruch und flüchtete durch die dortige Zweiradunterführung (Fahrtrichtung Rheinweg). Das Video des bis dahin unbekannten E-Scooterfahrers wurde am gleiche Abend (26.04.2023) auf einem sozialen Netzwerk publiziert.

Die Schaffhauser Polizei konnte in den Folgetagen den 17-Jährige Escooterfahrer und sein Fahrzeug, das eine funktionslose Bremse aufwies, ermitteln.

Der Jugendliche wird sich vor der Jugendanwaltschaft des Kantons Schaffhausen wegen mehreren Delikten (Führen eines Fahrzeuges in nichtbetriebssicherem bzw. nichtvorschriftsgemässem Zustand, einfache Verletzung der Verkehrsregeln, Nichtbefolgen polizeilicher Weisungen, mangelnde Aufmerksamkeit und unerlaubtes Befahren des Trottoirs) verantworten müssen.

Quelle der Polizeimeldung: SHPOL