Die Noten der 8. Banknotenserie verlieren damit ab diesem Zeitpunkt den Status als gesetzliches Zahlungsmittel und können nicht mehr zu Zahlungszwecken verwendet werden.
Eine Ausnahme bilden die öffentlichen Kassen des Bundes (SBB, Post), bei welchen die Noten der 8. Banknotenserie bis zum 30. Oktober 2021 zur Zahlung akzeptiert werden.
Aufgrund der am 1. Januar 2020 erfolgten Aufhebung der Umtauschfrist können die Noten zeitlich unbeschränkt bei den Kassenstellen der SNB in Bern und Zürich sowie bei den SNBAgenturen umgetauscht werden.