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Niemals wegschauen - Sexuelle Übergriffe an Kindern - Handeln Sie jetzt richtig!

Opfer von Grooming
Opfer von Grooming (Bildquelle: SKP)

Traurige Tatsache. Die meisten Fälle von Kindsmissbrauch finden im sozialen Nahfeld statt. Die Täter sind meistens Verwandte, Freunde der Familie, Lehrpersonen sowie Trainer und den Kindern bereits bekannt. Der Fremdtäter, der ein ihm völlig unbekanntes Kind entführt, um es sexuell auszubeuten, kommt äusserst selten vor. Viele Menschen halten jedoch diese sehr kleine Gruppe von Fremdtätern fälschlicherweise für die «typischen» Pädokriminellen.

Pädophilie

Pädophile sind Menschen, die sich sexuell ausschliesslich von Kindern angesprochen fühlen. Pädophilie ist somit eine sexuelle Orientierung bzw. eine psychiatrische Diagnose. Sie hat keine strafrechtlichen Konsequenzen, solange die sexuelle Anziehung nicht ausgelebt wird. Erst wenn es zu sexuellen Handlungen mit einem Kind kommt, machen sich diese Personen strafbar.

Opfer von Grooming
Opfer von Grooming (Bildquelle: SKP)

Jugendschutz und Kinderpornografie

Kinder sind eine besonders verletzliche Bevölkerungsgruppe und deswegen von Gesetzes wegen besonders geschützt – auch bezüglich ihrer sexuellen Entwicklung. Kindern unter 16 Jahren darf deshalb keinerlei Pornografie zugänglich gemacht werden. Zudem dürfen Minderjährige nicht für pornografische Produktionen oder zur Prostitution eingesetzt werden. Pornografische Erzeugnisse mit Minderjährigen gelten zudem als Kinderpornografie und sind generell verboten.

Was tut die Polizei?

Erfährt die Polizei von schweren Formen von sexuellen Übergriffen, so ermittelt sie von Amtes wegen. Weitere Informationen zum Prozess finden Sie auf der Seite “Sexuelle Übergriffe an Erwachsenen“.

Die Regeln, wie Kinder sich schützen können und wie Erwachsene ihre Kinder schützen können, gelten auch für das Verhalten im Internet.

Was kann ich tun?

Bei Verdacht auf Kindsmissbrauch

Verdacht auf Kindsmissbrauch
Verdacht auf Kindsmissbrauch (Bildquelle: SKP)
  • Besteht die Gewissheit oder der dringende Verdacht auf sexuelle Missbrauch eines Kindes, auch im Internet, dann erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei!
  • Besteht kein konkreter Tatverdacht, aber eine vage Vermutung, dass im familiären oder sozialen Umfeld des Kindes «etwas» nicht mit rechten Dingen zugehen könnte, so haben Sie die Möglichkeit, sich vorerst an eine Fach- oder Beratungsstelle zu wenden. Die Opferhilfe in Ihrem Kanton kann Sie diesbezüglich informieren.

Kinder schützen

Kinder schützen
Kinder schützen (Bildquelle: SKP)

Die beste Prävention ist eine frühzeitige und der jeweiligen Entwicklung angepasste Aufklärung. Das Kind sollte wissen, dass es …

  • Menschen gibt, die gleichzeitig «lieb und böse» sein können.
  • Menschen gibt, die während des Spielens fliessend zum Missbrauch übergehen.
  • das Recht hat, «Nein» zu sagen.
  • an einem sexuellen Übergriff niemals schuld ist, denn die Verantwortung liegt immer beim Erwachsenen.

Angst ist ein schlechter Ratgeber und Selbstbewusstsein ist ein wirksamer Schutz vor sexuellen Übergriffen!

  • Machen Sie Ihrem Kind bewusst, dass es eine eigene Persönlichkeit ist, mit Grenzen, die es selbst bestimmen darf.
  • Sagen Sie Ihrem Kind, dass es nicht feige ist, Angst zu haben, wegzulaufen oder sich Hilfe zu holen. Das Kind soll seinem schlechten/unguten Gefühl vertrauen. Ist dem Kind eine Situation aus irgendwelchen Gründen nicht geheuer, soll es weggehen und vertraute Orte/Menschen aufsuchen.
  • Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es Ihnen alle seine Erlebnisse erzählen kann. Auch jene, die ihm merkwürdig oder beängstigend vorkommen oder jene, die zustande kamen, weil das Kind nicht gehorcht hat (z.B. anderer Schulweg). Nehmen Sie sich Zeit, mit Ihrem Kind über seine Erlebnisse und Sorgen zu sprechen.
  • Pünktlichkeit ist eine Tugend: Erklären Sie Ihrem Kind, weshalb es wichtig ist, dass es immer den vereinbarten Schulweg geht und möglichst pünktlich zu Hause, in der Schule, im Hort etc. ist.
  • Zeigen Sie Interesse und fragen Sie bei Auffälligkeiten nach. Interessieren Sie sich für den Bekannten- und Freundeskreis Ihres Kindes und deren gemeinsame Aktivitäten. Fragen Sie nach, wenn Ihr Kind plötzlich neue Sachen besitzt oder von netten neuen Freunden erzählt, die deutlich älter sind.

Wenn Ihrem Kind etwas passiert ist oder passiert sein könnte

Wenn Ihrem Kind etwas passiert ist
Wenn Ihrem Kind etwas passiert ist (Bildquelle: SKP)
  • Falls trotz aller Vorsicht etwas passiert ist oder passiert sein könnte, ist es wichtig, besonnen zu reagieren. Berichtet ein Kind von Beobachtungen, (unangenehmen) Erfahrungen, Übergriffen, Drohungen etc., glauben Sie ihm und hören Sie aufmerksam zu.
  • Loben Sie es, weil es sich Ihnen anvertraut hat. Schimpfen Sie nicht, falls das Kind etwas falsch gemacht hat. Es wird sich sonst nicht mehr an Sie wenden.
  • Melden Sie diese konkreten Beobachtungen oder Erfahrungen Ihres Kindes der Polizei. Die Polizei ist auf solche Hinweise angewiesen.
  • Sollte Ihr Kind nicht zum erwarteten Zeitpunkt heimkehren, erkundigen Sie sich unverzüglich bei seiner Lehrperson, bei Freundinnen oder Freunden. Falls Ihr Kind unauffindbar bleibt, wenden Sie sich sofort über die Notfallnummer 117 an die Polizei. Die Polizei nimmt jede Meldung ernst und geht ihr unverzüglich nach.

Beratungsstellen

  • Kinder im Kontext häuslicher Gewalt, Früherkennung von Kindsmisshandlung und sexuelle Gewalt sind die Haupttätigkeitsfelder der Stiftung Kinderschutz Schweiz. Sie finden nützliche Informationen über die rechtlichen Grundlagen und Kampagnen auf deren Webseite.
  • Die Beratungsstelle von Pro Juventute: Für Kinder und Jugendliche. Für Erwachsene
  • Menschen mit einer pädophilen Neigung, die sich helfen lassen wollen, bevor sie straffällig werden, können sich an die folgenden spezialisierten Institutionen wenden: forio oder Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel.
Kindsmisshandlung
Kindsmisshandlung (Bildquelle: SKP)