Polizeiticker Aargau

Nussbaumen AG - 34-Jähriger nach Raubüberfall festgenommen

Durch mehrere Hinweise konnte der Gesuchte festgenommen werden (Symbolbild)
Durch mehrere Hinweise konnte der Gesuchte festgenommen werden (Symbolbild) (Bildquelle: Polizei )

Im Februar dieses Jahres ist es an der Argovia Tankstelle in Nussbaumen zu einem Raubüberfall gekommen. Mittlerweile konnte ein Tatverdächtiger festgenommen werden.

Im Februar dieses Jahres kam es an der Argovia Tankstelle in Nussbaumen zu einem Raubüberfall. Eine Mitarbeiterin der Tankstelle wurde im Verkaufsgeschäft von einem bewaffneten Mann bedroht und angegangen. Er konnte mehrere tausend Franken erbeuten und fliehen. Mangels weiterer Ermittlungsansätze wurde durch die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeitsfahndung angeordnet. Diese führte in der vergangenen Woche zu einem Erfolg. Ein dringend tatverdächtiger 34-jähriger Mann konnte festgenommen werden.

Die Tat erfolgte am 16. Februar 2024 im Shop der Argovia Tankstelle in Nussbaumen. Ein Mann betrat den Ladenbereich, zog ein Messer und begab sich damit direkt hinter die Theke. Der Beschuldigte ging auf eine Mitarbeiterin zu und bedrohte sie. Nach einem kurzen Gerangel öffnete die Frau die Kasse, so dass der Beschuldigte mehrere tausend Franken entwenden und anschliessend flüchten konnte.

Da die vorausgegangenen Ermittlungsansätze ausgeschöpft waren und dennoch keine Hinweise zum gesuchten Mann bestanden, ordnete die Staatsanwaltschaft Baden am 23. April 2024 die Öffentlichkeitsfahndung an. Durch mehrere Hinweise konnte der Gesuchte in der vergangenen Woche festgenommen und zur Tat befragt werden. In der entsprechenden Einvernahme zeigte sich der 34-jährige Mann aus Kroatien mit Wohnsitz in der Schweiz geständig. Die Öffentlichkeitsfahndung ist damit beendet.

Für den Mann wurde Untersuchungshaft beantragt und durch das zuständige Zwangsmassnahmengericht bereits angeordnet. Er wird sich nun wegen qualifizierten Raubes als beschuldigte Person im laufenden Strafverfahren verantworten müssen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Mann weiterhin die Unschuldsvermutung.

Quelle der Polizei News heute: Kapo AG