Konkret wirft die Staatsanwaltschaft Baden dem Beschuldigten vor, am Vormittag des 5. September 2020 nach einem gemeinsamen Spaziergang unvermittelt seine Mutter gewürgt und erst nach der Intervention einer 53-jährigen Frau von ihr abgelassen zu haben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war es lediglich dem Zufall und der Intervention der Frau zu verdanken, dass die Mutter nicht starb.
Unmittelbar danach – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – drängte der Beschuldigte die Frau, die seiner Mutter zu Hilfe geeilt war, in die Wohnung seiner Mutter, wo er der 53- Jährigen mit einem Messer zuerst mehrere Stich- und Schnittverletzungen im Hals- und Brustbereich zufügte und sie danach ebenfalls würgte. Der Beschuldigte liess erst von ihr ab, als sie sich totstellte. Auch hier war es aus Sicht der Staatsanwaltschaft lediglich dem Zufall sowie dem Totstellen des Opfers zu verdanken, dass der Tod nicht eintrat.
Der Beschuldigte leidet an paranoider Schizophrenie
Der Beschuldigte macht geltend, sich lediglich an den Angriff auf seine Mutter erinnern zu können. Gemäss dem von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene psychiatrische Gutachten hat der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt erstmals an einem akuten und schweren Krankheitsschub einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie gelitten. Das psychiatrische Gutachten kommt deshalb zum Schluss, dass der Beschuldigte schuldunfähig sei. Die Staatsanwaltschaft Baden hat deshalb statt Anklage wegen mehrfacher versuchter Tötung zu erheben, die Anordnung einer stationären Massnahme beantragt. Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Der Antrag auf Anordnung einer Massnahme ist am Bezirksgericht Baden hängig.