Nussbaumen AG - Zweifach versuchtes Tötungsdelikt - Staatsanwaltschaft beantragt Anordnung einer Massnahme
Nussbaumen AG - Zweifach versuchtes Tötungsdelikt - Staatsanwaltschaft beantragt Anordnung einer Massnahme
Oberstaatsanwaltschaft Kanton Aargau
(Symbolbild) (Bildquelle: Pixabay)
Die Staatsanwaltschaft Baden wirft einem 28-jährigen Schweizer vor, im September 2020 in Nussbaumen versucht zu haben, seine Mutter und eine ihr zu Hilfe eilende Frau zu töten. Laut psychiatrischem Gutachten ist er schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb statt Anklage wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung zu erheben, die Anordnung einer stationären Massnahme beantragt.
Konkret wirft die Staatsanwaltschaft Baden dem Beschuldigten vor, am Vormittag des 5. September 2020 nach einem
gemeinsamen Spaziergang unvermittelt seine Mutter gewürgt und erst nach der Intervention einer 53-jährigen Frau
von ihr abgelassen zu haben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war es lediglich dem Zufall und der Intervention der
Frau zu verdanken, dass die Mutter nicht starb.
Unmittelbar danach – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft
– drängte der Beschuldigte die Frau, die seiner Mutter zu
Hilfe geeilt war, in die Wohnung seiner Mutter, wo er der 53-
Jährigen mit einem Messer zuerst mehrere Stich- und
Schnittverletzungen im Hals- und Brustbereich zufügte und
sie danach ebenfalls würgte. Der Beschuldigte liess erst von
ihr ab, als sie sich totstellte. Auch hier war es aus Sicht der
Staatsanwaltschaft lediglich dem Zufall sowie dem Totstellen
des Opfers zu verdanken, dass der Tod nicht eintrat.
Der Beschuldigte leidet an paranoider Schizophrenie
Der Beschuldigte macht geltend, sich lediglich an den Angriff
auf seine Mutter erinnern zu können.
Gemäss dem von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene psychiatrische Gutachten hat der Beschuldigte zum
Tatzeitpunkt erstmals an einem akuten und schweren Krankheitsschub einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie
gelitten. Das psychiatrische Gutachten kommt deshalb zum
Schluss, dass der Beschuldigte schuldunfähig sei. Die
Staatsanwaltschaft Baden hat deshalb statt Anklage wegen
mehrfacher versuchter Tötung zu erheben, die Anordnung
einer stationären Massnahme beantragt. Der Beschuldigte
befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug.
Der Antrag auf Anordnung einer Massnahme ist am Bezirksgericht Baden hängig.


