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Pfäffikon ZH – Allgemeines Feuerverbot bleibt bestehen

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Ein leuchtend gelbes Warnschild mit der Aufschrift 'Kein Feuer machen! Waldbrandgefahr' steht in einem nebligen Wald. Im Hintergrund sind Bäume zu sehen.
Symbolbild Waldbrandgefahr (Bildquelle: TickerMedia)

Die Gemeinde Pfäffikon hält wegen der anhaltenden Trockenheit am allgemeinen Feuerverbot fest. Trotz vereinzelter Niederschläge ist derzeit keine nachhaltige Entspannung der Lage in Sicht.

Die Gemeinde Pfäffikon hält am allgemeinen Feuerverbot fest. Gemäss den aktuellen Prognosen ist trotz vereinzelter Niederschläge kurzfristig keine nachhaltige Entspannung der Situation zu erwarten. Ein Rückgang der Trockenheit setzt ausgiebige und flächendeckende Niederschläge sowie sinkende Temperaturen voraus.
Im Hinblick auf den Nationalfeiertag am 1. August kann derzeit noch keine verlässliche Prognose abgegeben werden. Das allgemeine Feuerverbot gilt deshalb bis auf Widerruf weiter.
Bereits am 10. Juli 2026 hatte die Gemeinde aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der steigenden Waldbrandgefahr ein allgemeines Feuerverbot für das gesamte Gemeindegebiet beschlossen.
Dieses ist seit Samstag, 11. Juli 2026, 07.00 Uhr, in Kraft.

Das Feuerverbot umfasst folgende Regelungen:

  • Kein Entfachen und Betreiben von offenem Feuer im Freien, sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Grund. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills auf Gartensitzplätzen, Balkonen und Dachterrassen sowie für das Grillieren mit Holz, Kohle, Holzkohle oder anderen Brennstoffen.
  • Kein Wegwerfen von brennenden oder glühenden Gegenständen, insbesondere Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern.
  • Kein Abbrennen von Feuer- und Kleinfeuerwerken (einschliesslich Vulkanen) sowie Zündkörpern jeglicher Art.
  • Kein Anzünden von Fackeln.
  • Kein Steigenlassen von Himmelslaternen, Glücks- und Wunschlaternen, Heissluftballonen oder Ballonen mit Wunderkerzen.
Weiterhin erlaubt bleibt die Verwendung von Gas- und Elektrogrills. Vorbehalten bleiben anderslautende Vorschriften der jeweiligen Hausverwaltung. Zudem sind die üblichen Vorsichtsmassnahmen einzuhalten, etwa das Aufstellen der Geräte auf einem kippsicheren und feuerfesten Untergrund.
Quelle der Polizeinachricht: Gemeinde Pfäffikon ZH

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