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Radarwarner in der Schweiz – Diese Apps und Geräte sind verboten

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Ein Mann mit Brille sitzt im Auto und blickt während der Fahrt auf ein Smartphone in seiner Hand. Das Lenkrad und die Instrumententafel sind im Hintergrund sichtbar und leicht unscharf.
Radarwarn-Apps auf dem Smartphone sind in der Schweiz verboten. (Bildquelle: Hasan Gulec by Pexels)

Wer in der Schweiz mit einer Blitzer-App oder einem Radarwarner unterwegs ist, riskiert eine Busse. Selbst Navigationsgeräte mit entsprechenden Warnfunktionen können problematisch sein. Auch öffentliche Warnungen vor Polizeikontrollen sind verboten.

Viele Automobilisten nutzen ihr Smartphone oder Navigationsgerät, um sich vor Geschwindigkeitskontrollen warnen zu lassen. Was in anderen Ländern teilweise erlaubt ist, kann in der Schweiz strafrechtliche Folgen haben.
Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz (SVG) verbietet nicht nur spezielle Radarwarngeräte, sondern auch bestimmte digitale Warnfunktionen. Die rechtliche Grundlage bildet Artikel 98a SVG.

Blitzer-Apps und Radarwarner – Was ist in der Schweiz verboten?

Verboten sind Geräte und Funktionen, die dazu bestimmt sind, behördliche Verkehrskontrollen zu erschweren oder zu umgehen.
Dazu gehören insbesondere:
  • Spezielle Radarwarngeräte, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen.
  • Smartphone-Apps mit Warnungen vor mobilen oder stationären Radarkontrollen.
  • Navigationsgeräte mit entsprechenden Radarwarnfunktionen.
  • Warnfunktionen, die auf Rotlichtkameras oder andere Polizeikontrollen hinweisen.
Ein mobiles Blitzgerät mit zwei Rädern steht auf einer Straße, neben einem Teil eines blauen Fahrzeugs.
(Symbolbild) (Bildquelle: Polizei)
Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob vor einem fest installierten Blitzer oder einer mobilen Radarkontrolle gewarnt wird.

Blitzer-App nur installiert – Droht bereits eine Busse?

Besonders überraschend: Es reicht nicht unbedingt aus, eine Radarwarn-App während der Fahrt einfach ausgeschaltet zu lassen.
Nach den Erläuterungen des Bundesamts für Strassen (ASTRA) können bereits Navigationsgeräte oder Smartphones mit entsprechenden Radarwarnfunktionen als verbotene Vorrichtungen gelten, wenn sie im Fahrzeug mitgeführt werden.
Wer eine solche App auf seinem Smartphone hat, sollte deshalb vor der Fahrt sicherstellen, dass die verbotene Warnfunktion nicht mehr verfügbar ist. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, die entsprechende App zu entfernen.

Google Maps und andere Navigations-Apps: Was ist erlaubt?

Gewöhnliche Navigationsfunktionen sind in der Schweiz grundsätzlich erlaubt. Dazu gehören beispielsweise die Routenführung, die Anzeige der aktuellen Geschwindigkeit oder Hinweise auf Staus.
Eine Hand hält das Lenkrad eines Autos, während ein Bildschirm mit Navigationssystem im Hintergrund sichtbar ist. Ein weiteres Fahrzeug ist voraus auf der Straße zu erkennen.
Auch Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion sind in der Schweiz verboten. (Bildquelle: thiago japyassu py pexels)
Problematisch wird es, wenn eine Anwendung vor polizeilichen Geschwindigkeitsmessungen oder anderen Verkehrskontrollen warnt. Auch bei einer ansonsten zulässigen Navigations-App können solche Zusatzfunktionen deshalb gegen Schweizer Recht verstossen.
Wer mit dem Auto in die Schweiz einreist, sollte die Einstellungen seines Navigationsgeräts oder Smartphones entsprechend überprüfen.

Radarwarnung über WhatsApp oder Facebook: Ist das strafbar?

Nicht nur technische Radarwarner sind verboten. Artikel 98a SVG untersagt ausdrücklich auch öffentliche Warnungen vor behördlichen Verkehrskontrollen.
Wer beispielsweise auf Facebook öffentlich vor einem mobilen Blitzer warnt, riskiert eine Busse. Auch WhatsApp-Gruppen können betroffen sein. Entscheidend ist, ob die Warnung als öffentlich gilt. Eine geschlossene Gruppe ist nicht automatisch privat.
Eine persönliche Mitteilung an einzelne Familienmitglieder oder enge Bekannte ist dagegen grundsätzlich zulässig.
Die Kantonspolizei Zürich ging bereits gegen Nutzer von Facebook-Gruppen vor, die andere vor Polizeikontrollen gewarnt hatten. Dabei wurden mehrere Personen angezeigt.

Welche Strafen drohen für Radarwarner in der Schweiz?

Wer gegen das Verbot verstösst, muss mit einer Busse rechnen. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Sachverhalt und Verfahren ab.
Bei unerlaubten Radarwarngeräten können die Behörden die Geräte sicherstellen. Das Gesetz sieht zudem deren Einziehung und Vernichtung vor. In schweren Fällen ist anstelle einer Busse auch eine Geldstrafe möglich.
Das Verbot betrifft nicht nur die Verwendung, sondern unter anderem auch das Einführen, Verkaufen, Weitergeben und Mitführen entsprechender Geräte.

Radarwarner in Österreich erlaubt – in der Schweiz verboten

Für Autofahrer aus dem Ausland ist die unterschiedliche Rechtslage besonders wichtig. In Österreich sind Navigationsgeräte mit einer Funktion zur Ankündigung von Radarstandorten grundsätzlich erlaubt. Verboten sind dort hingegen Geräte, die Geschwindigkeitsmessungen technisch beeinflussen oder stören können.
In der Schweiz gelten strengere Regeln. Hier können bereits Warnfunktionen vor Polizeikontrollen unzulässig sein. Wer regelmässig zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz unterwegs ist, sollte sich deshalb vor der Fahrt über die jeweiligen Vorschriften informieren.
Quelle der Nachricht: ASTRA / BAZG / Kapo ZH

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Verkehr
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