Aufgrund der Faktenlage erliess die Sicherheitsdirektion am 24. Juni 2024 eine Verfügung zum Abschuss des schadenstiftenden Einzelwolfs. Die beauftragten kantonalen Wildhutorgane des Amts für Forst und Jagd haben den Wolf am 27. Juni 2024 um 4.00 Uhr morgens innerhalb des Abschussperimeters erlegt.
Die Sicherheitsdirektion geht zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass der schadenstiftende Wolf erlegt wurde und die Abschussverfügung vollzogen werden konnte. Absolute Gewissheit besteht jedoch erst in zwei bis drei Wochen, wenn die Resultate der DNA-Analyse und weitere Informationen zur Identität des erlegten Tiers vorliegen.
Unmittelbar nach dem erfolgten Abschuss wurde ein zweites Wolftier auf der Alp Schweig in Realp gesichtet. Die Jagdverwaltung hat dem Tierhalter und dem Herdenschutzbeauftragten die Präsenz eines zweiten Wolfs mitgeteilt. Diese entscheiden über die Weiterführung von Herdenschutzmassnahmen wie beispielsweise dem Nachtpferch.
Quelle der Nachricht: Sicherheitsdirektion UR