Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat – wie bei Todesfällen in Gefängnissen üblich – eine Untersuchung eingeleitet. Nach den bisherigen Erkenntnissen von Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft bestehen keine Hinweise auf eine Dritteinwirkung und es ist von einem Suizid auszugehen.
Mit Rücksicht auf die laufende Untersuchung können weder die Staatsanwaltschaft noch Justizvollzug und Wiedereingliederung weitere Auskünfte erteilen.
Quelle: Kanton Zürich Direktion der Justiz