Aargau

Reiseunternehmen unter Verdacht im Kanton Aargau - Marihuana im Wert von über einer Million Franken beschlagnahmt

Ein Reisenunternehmen aus dem Kanton Aargau steht unter Verdacht des Drogenschmuggels.
Ein Reisenunternehmen aus dem Kanton Aargau steht unter Verdacht des Drogenschmuggels. (Bildquelle: Kantonspolizei Aargau)

Der Inhaber eines Aargauer Reiseunternehmens und dessen Bruder stehen unter dringendem Verdacht, zusammen mehrfach grosse Mengen Marihuana in die Schweiz eingeführt zu haben. Mitte Juni konnte die Kantonspolizei Aargau die Beschuldigten in einer gemeinsamen Aktion mit der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) festnehmen.

Die Kantonale Staatsanwaltschaft führt gegen einen 42-jährigen Kosovaren und dessen 38-jährigen Bruder ein Verfahren wegen Verdachts auf gewerbs- und bandenmässigen Betäubungsmittelhandel. Die zwei Beschuldigten stehen unter dringendem Verdacht, in Reisecars mehrfach grosse Mengen Marihuana aus dem Ausland in die Schweiz eingeführt zu haben.

Betäubungsmittel im Reisecar-Anhänger versteckt

In Zusammenarbeit mit der EZV konnte die Kantonspolizei Aargau nach umfangreicher Ermittlungsarbeit im Kanton Waadt einen Reisecar sowie ein "Begleitauto" anhalten, die wenige Minuten zuvor die Schweizer Grenze passiert hatten. Anlässlich der Anhaltung stellte die EZV im Anhänger des Reisecars rund 116 Kilogramm abgepacktes Marihuana sicher. Versteckt waren die Drogen hinter einer doppelten Wand. Der Strassenverkehrswert der beschlagnahmten Betäubungsmittel beträgt über eine Million Franken.

Vier Personen in Untersuchungshaft

Die zwei Beschuldigten, welche im "Begleitauto" sassen, wurden vor Ort festgenommen. Ebenfalls anlässlich dieser Anhaltung festgenommen wurden zwei weitere Kosovaren, die den Reisecar fuhren. Alle vier Männer im Alter von 26 bis 45 Jahren befinden sich inzwischen in Untersuchungshaft. Welche Rolle den vier Beschuldigten genau zukommt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Den Abschluss des Verfahrens wird die Staatsanwaltschaft zum gegebenen Zeitpunkt aktiv kommunizieren. Es gilt die Unschuldsvermutung.