Nach ersten Erkenntnissen der Verkehrspolizei war der Lenker weder alkoholisiert, noch stand er zum Unfallzeitpunkt unter Medikamenten- oder Drogeneinfluss. Der Lenker wurde durch die Sanität der Rettung Basel-Stadt zur Abklärung ins Spital gebracht.
Beim Unfall entstand Sachschaden am Fahrzeug, am Wartehäuschen sowie an einem angrenzenden Gartenzaun. Während der Unfallaufnahme kam es im Bereich des Kreisels zu leichten Verkehrsbehinderungen.