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Roveredo: Reifenpanne deckt praktisch wirkungslose Bremsen auf

Kantonspolizei Graubünden

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Roveredo: Reifenpanne deckt praktisch wirkungslose Bremsen auf

Ein mit Exportautos beladener Anhängerzug hat am späten Dienstagabend auf der Autostrasse A13 bei Roveredo eine Reifenpanne erlitten. Bei der Kontrolle der Fahrzeugkombination stellte sich heraus, dass nur noch eine von vier Achsen eine genügende Bremswirkung aufwies.

Am Dienstagabend um 21.50 Uhr erhielt die Kantonspolizei Graubünden die Meldung, dass ein Anhängerzug auf der A13 bei Roveredo eine Reifenpanne erlitten habe. Die beiden Chauffeure des in Mazedonien immatrikulierten Anhängerzuges hatten bereits vor dem Eintreffen der Polizeipatrouille den defekten Anhängerreifen und die stark überhitzte Trommelbremse mit einem Feuerlöscher abgekühlt.

Der Reifendefekt auf der Talfahrt von San Bernardino in Richtung Bellinzona entstand aufgrund einer durchgehend gerissenen Bremstrommel. Dadurch blockierte das Anhängerrad und der Reifen scheuerte so lange auf der Fahrbahn, bis er aufgrund der Hitzeentwicklung zerbarst. Nachdem das Fahrzeug vor Ort durch einen Pannendienst notdürftig repariert werden konnte wurde es auf den Rastplatz Campagnola begleitet.

Bremsen praktisch wirkungslos

Die Fahrzeugkombination wurde am Mittwoch im Auftrag des Verkehrsstützpunkts San Bernardino beim Strassenverkehrsamt des Kantons Tessin in Camorino überprüft. Die Bremsprüfung ergab, dass nur die Lenkachse des Zugfahrzeuges eine genügende Wirkung aufwies. Auf der zweiten Achse waren die Betriebs- als auch die Feststellbremse wirkungslos.

Die Bremsen des Zweiachs-Zentralachsanhängers waren ebenfalls wirkungslos. In der rechten Trommelbremse des Lastwagens und an sämtlichen vier Trommelbremsen des Anhängers fehlten die Bremsbeläge auf den Bremsbacken.

Weiterfahrt untersagt

Die Fahrzeugkombination wurde stillgelegt. Sie darf erst nach einer Reparatur der defekten Bremsanlage und nach einer erneuten Bremsprüfung wieder in Verkehr gesetzt werden. Weiter verstiessen die beiden Chauffeure gegen die Bestimmungen der Arbeits- und Ruhezeitverordnung. Sie mussten eine Kaution in der Höhe von total 3'000 Franken hinterlegen und werden an die Staatsanwaltschaft Graubünden verzeigt. 

Kategorien:

Graubünden
Verkehr

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