Der zweite Jungwolf des Rudels vom Val d’Hérens wurde am 17. März 2022 in der Region Evolène von den Wildhütern der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) erlegt. Der Abschuss folgte auf die zwei Regulierungsabschüsse, die am 30. August 2021 vom Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, angeordnet worden waren. Wie vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) empfohlen, fand der Abschuss – durchgeführt innerhalb des bewilligten Perimeters – in der Nähe eines von Menschen bewohnten Gebietes statt.
In Übereinstimmung mit dem Konzept Wolf Schweiz wurde das erlegte Tier, ein junger Rüde, sofort zur Diagnose und Identifizierung an das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern (FIWI) überstellt.
Im August 2021 hatte das BAFU die Präsenz eines Rudels mit fünf Wolfswelpen und die Erfüllung aller Voraussetzungen für die Anordnung der Abschüsse nach der revidierten, am 15. Juli 2021 in Kraft getretenen, Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), bestätigt. Die Wildhüter durften zwei junge Individuen aus dem Rudel entnehmen, wobei die Abschussquote die Hälfte der im Jahr geborenen Welpen nicht überschreiten durfte und die Elterntiere verschont bleiben mussten. Ein erstes Tier, eine junge Wölfin, war am 5. März 2022 in der Gegend von Nendaz erlegt worden. Die Genehmigung zur Regulierung war bis zum 31. März 2022 gültig.
Quelle: Kanton Wallis