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Rückruf bei LANDI – Graviergerät kann Augenschäden verursachen

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Rückruf bei LANDI – Graviergerät kann Augenschäden verursachen
Das betroffene Produkt (Bildquelle: BFU)

Wegen ungenügendem Laserschutz ruft die LANDI Schweiz AG ihre Graviermaschine vom Typ JL4 zurück. Es besteht die Gefahr schwerer Augenschäden. Kunden werden gebeten, das Gerät nicht mehr zu verwenden.

Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus?
Da der Schutz vor den Laserstrahlen ungenügend ist, besteht die Gefahr, dass das Auge durch irreversible Schäden verletzt wird.
Welche Produkte sind betroffen?
Der Produktrückruf betrifft die Laser-Graviermaschine, Typ JL4, 84850.01/16771.
Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?
Konsumentinnen und Konsumenten, die im Besitz der betroffenen Laser-Graviermaschine sind, werden gebeten, diese nicht mehr zu verwenden und zurückzubringen. Sie erhalten den Kaufpreis zurückerstattet, auch ohne Kaufbeleg.
Kontakt für Konsumentinnen und Konsumenten
Bei Fragen können Konsumentinnen und Konsumenten die LANDI Schweiz AG kontaktieren:
Telefon: 0848 000 120
E-Mail: kundendienst@landischweiz.ch
Quelle der Nachricht: BFU

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