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Rückruf des LaserPecker LP4 wegen Gefahr irreversibler Augenverletzungen

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Rückruf des LaserPecker LP4 wegen Gefahr irreversibler Augenverletzungen
Das betroffene Produkt (Bildquelle: BFU)

Die BFU warnt vor der Lasergraviermaschine LaserPecker LP4, bei der wegen ungenügender Schutzvorrichtungen gefährliche Laserstrahlen austreten können. Das Gerät kann irreversible Augenverletzungen verursachen und soll nicht mehr verwendet werden.

Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus?

Auf Grund ungenügender Schutzvorrichtungen können sichtbare und unsichtbare Laserstrahlen der Klasse 4 austreten. Dies kann irreversible Augenverletzungen zur Folge haben.

Welche Produkte sind betroffen?

Betroffen ist die Lasergraviermaschine LaserPecker LP4. Der Mangel besteht mit als auch ohne der Verwendung des Zubehörs «Schiebeverlängerung» und «Drehvorrichtung». Die mitgelieferten oder optional angebotenen, nach unten offenen Schutzgehäuse (konisch und kubisch) können den Mangel nicht beheben. Nicht betroffen vom Rückruf ist die Version LaserPecker LP4 Safeguard.

Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?

Sie sollen das Produkt nicht mehr weiterverwenden, sondern an die Verkaufsstelle zurückbringen und damit der weiteren Verwendung entziehen.

Kontakt für Konsumentinnen und Konsumenten

Vom Rückruf betroffene Konsumentinnen und Konsumenten wenden sich bitte direkt an ihre Verkaufsstelle. Händler und Importeure finden weitere Informationen auf der am 3. Dezember 2025 im Bundesblatt veröffentlichten Allgemeinverfügung.
Im Bundesblatt veröffentlichten Allgemeinverfügung der BFU https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2025/3445/de

Adresse für Rückfragen

Medienstelle BFU

+41 31 390 21 21

medien@bfu.ch

Kommunikation GS-WBF

+41 58 462 20 07

info@gs-wbf.admin.ch

Quelle der Nachricht: BFU

Kategorien:

Rückrufe

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