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Schachen b. Reute AR – Schuss verfehlt Krähe und trifft Nachbarhaus

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Ein Fenster ist beschädigt durch ein Einschussloch, das hinter einer weißen Spitzengardine sichtbar ist.
Ein fehlgeleiteter Schuss einer Landwirtin beschädigte das Fenster eines Nachbarhauses (Bildquelle: Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden)

Eine 58-jährige Landwirtin hat in Schachen bei Reute mit einem Kleinkalibergewehr auf eine Krähe geschossen und dabei das Tier verfehlt. Das Projektil durchschlug die Fensterscheibe eines benachbarten Wohnhauses und verursachte Sachschaden.

Am Samstag, 20. Juni 2026, schoss eine 58-jährige Landwirtin in Schachen bei Reute auf ihrem Grundstück mit einem Flobert-Gewehr auf eine Krähe. Nach bisherigen Erkenntnissen beabsichtigte sie, ihre Hühner beziehungsweise deren Eier vor dem Vogel zu schützen.
Die Frau verfehlte die Krähe. Das abgefeuerte Projektil flog weiter und durchschlug die Fensterscheibe eines benachbarten Wohnhauses. Anschliessend prallte es in einem Zimmer gegen eine Wand.
Der entstandene Schaden wurde erst am Montag, 23.06.2026, festgestellt und der Polizei gemeldet. Personen wurden keine verletzt. Es entstand Sachschaden am betroffenen Wohnhaus.
Die Kantonspolizei AR klärt die Umstände des Vorfalls ab. Die Landwirtin wird wegen Gefährdung des Lebens zur Anzeige gebracht. Ebenfalls werden allfällige Verstösse gegen die Bestimmungen des Waffen-, Jagd- und Tierschutzrechts geprüft.

Hinweis:

Das Erlegen von Krähen ist in der Schweiz nicht generell verboten. Zwar zählen bestimmte Krähenarten zu den jagdbaren Vogelarten, jedoch dürfen sie nur unter Einhaltung der eidgenössischen und kantonalen Jagdvorschriften sowie durch entsprechend berechtigte Personen bejagt werden. Ein eigenmächtiges Beschiessen von Krähen zum Schutz von Hühnern oder deren Eiern ist daher nicht ohne Weiteres zulässig und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Quelle der Polizeinachricht: Kapo AR

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