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Schärferes Stalking-Gesetz tritt Anfang 2026 in Kraft

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: pexels.com)

Stalking wird ab Jahresbeginn 2026 gesetzlich sanktioniert. Die neue Strafnorm soll Betroffene besser schützen und erlaubt es, Nachstellung mit Freiheits- oder Geldstrafen zu verfolgen.

Nachstellung – umgangssprachlich bekannt als Stalking – kann die selbstbestimmte Lebensgestaltung und damit die persönliche Freiheit einer Person erheblich gefährden.

Die Folgen können gravierend sein. Betroffene leiden häufig sowohl unter psychischen als auch sozialen und wirtschaftlichen Schäden.

Um den Schutz der Betroffenen zu verbessern, hat das Parlament am 20. Juni 2025 beschlossen, im Strafgesetzbuch eine eigenständige Strafnorm zur Nachstellung zu verankern.

Eine Nachstellung kann künftig auf Antrag der betroffenen Person strafrechtlich verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Nachdem die Referendumsfrist ungenutzt verstrichen ist, hat der Bundesrat – nach Konsultation der Kantone – an seiner Sitzung vom 19. November 2025 beschlossen, die Gesetzesänderung per 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen.

Quelle der Nachricht: Bundesamt für Justiz