Gemeinsam mit dem Amt für Wirtschaft sind 13 Betriebe – darunter Gold- und Silberschmieden, Ankaufstellen sowie Detailhändler mit Edelmetallwaren im Sortiment – eingehend kontrolliert worden. Dabei sind Widerhandlungen gegen die Bewilligungs- und Registrierungspflicht, der Dokumentationspflicht sowie gegen das Mehrwertsteuergesetz und das Messmittelgesetz festgestellt worden. Ein Betrieb wies zudem eine ordnungswidrige Buchführung auf und wird sich dafür vor der Staatsanwaltschaft verantworten müssen.
Des Weiteren ist eine für den Edelmetallhandel untaugliche Waage sichergestellt worden. Bei einem Betrieb sind zusätzliche Abklärungen im Gang.
Präventionstipp:
Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt Gold, Schmuck und andere Wertgegenstände an autorisierte und vertrauenswürdige Händler zu verkaufen. Händler müssen für den Edelmetallankauf bei der Eidgenössischen Edelmetallkontrolle registriert sein (Liste).
Damit Sie Altgold nicht unter Wert verkaufen, holen Sie am besten Konkurrenzangebote ein. Lassen Sie sich beim Verkauf nicht unter Druck setzen und verlangen Sie eine Quittung. So können Sie sich vor Betrug schützen.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo ZH