Schaffhausen

Schaffhausen – 344 kontrollierte Fahrzeuge beanstandet

344 kontrollierte Fahrzeuge beanstandet in Schaffhausen
344 kontrollierte Fahrzeuge beanstandet in Schaffhausen (Bildquelle: Schaffhauser Polizei)

Im Zeitraum vom Montag (04.01.2021) bis Sonntag (28.02.2021) führten Funktionäre der Schaffhauser Polizei, im Auftrag des Bundesamtes für Strassen (ASTRA), Schwerverkehrskontrollen im Kanton Schaffhausen durch. Dabei kamen teils gravierende Übertretungen zum Vorschein.

Vom Montag (04.01.2021) bis Sonntag (28.02.2021) wurden von der Schaffhauser Polizei insgesamt 818 schwere Motorwagen, Anhängerzüge sowie Lieferwagen im Schwerverkehrskontrollzentrum (SVKZ) in der Stadt Schaffhausen sowie an mehreren mobilen Kontrollstellen auf dem ganzen Schaffhauser Kantonsgebiet kontrolliert. Insgesamt wiesen 344 kontrollierte Fahrzeuge verschiedene Verstösse auf, was eine Übertretungsquote von 42% ergibt. Bei 21 Fahrzeugen musste der fahrenden Person die Weiterfahrt untersagt werden, da diese nicht mehr betriebssicher unterwegs war. Insgesamt wurden 297 Fahrzeuglenker bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen zur Anzeige gebracht und 116 Ordnungsbussen ausgesprochen.

Bei 4 Sattel-Sachentransportanhänger wurden Risse an Fahrzeugträgern diagnostiziert, bei fünf weiteren war die Bremsanlage defekt oder sogar abgehängt und bei 9 Fahrzeugen waren die Reifen mangelhaft. Bei 21 Fahrzeugen wurde zudem eine ungenügende oder keine Ladungssicherung festgestellt. 5 Fahrzeuglenker konnten den Kontrollorganen der Schaffhauser Polizei keinen gültigen Führerausweis vorweisen und 2 Fahrzeuglenker waren in einem nicht fahrfähigen Zustand unterwegs. Zudem wurden 41 Sichtbehinderungen geahndet.

Bei 31 Fahrzeuglenkern musste die Schaffhauser Polizei verschiedene Widerhandlungen im Bereich der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten (ARV1), feststellen. Im Weiteren wurden in 143 Fällen die gesetzlichen Vorgaben im Bereich Masse und Gewichte nicht eingehalten.

Die fehlbaren Lastwagenchauffeure wurden durch die Schaffhauser Polizei zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, Verkehrsabteilung, zur Anzeige gebracht. Zudem mussten sie Sicherheitsleistungen hinterlegen. Die stillgelegten Fahrzeuge mussten entweder vor Ort instandgesetzt oder aufgeladen und abtransportiert werden.