Der Einsatz polizeilicher Zwangsmittel erfolgt stets nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Der Schusswaffengebrauch ist dabei nur als ultima ratio zulässig, wenn kein milderes oder geeigneteres Mittel zur Verfügung steht.
Seit mehreren Jahren bewegen sich die Fallzahlen im Bereich des Schusswaffengebrauchs auf einem konstant tiefen Niveau. Im vergangenen Jahr musste die Schusswaffe insgesamt dreimal gegen Personen und viermal gegen Fahrzeuge eingesetzt werden.
Die insgesamt sieben registrierten Fälle fügen sich in den seit Jahren erkennbaren Trend von relativ tiefen Einsatzzahlen. In einem Fall wurde eine Person tödlich verletzt. Zum Vergleich wurden im Jahr 2023 zwei Einsätze mit tödlichem Ausgang für die betroffene Person gezählt.
Elektroschockgeräte kamen 2024 insgesamt 128-mal zum Einsatz, was einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (86) darstellt. Die Zahl aus dem Jahr 2024 liegt jedoch im Bereich der Vorjahre (2022 - 124; 2021 - 157).
Quelle der Nachricht: KKPKS