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Schusswaffen bei Polizeiarbeit auch 2024 kaum eingesetzt

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Schusswaffen bei Polizeiarbeit auch 2024 kaum eingesetzt
Symbolbild Schusswaffe (Bildquelle: "Guy Sagi" Adobe Stock)

Die Schweizer Polizeikorps verzeichneten im Jahr 2024 erneut einen historisch niedrigen Stand bei Schusswaffeneinsätzen. Insgesamt kam es lediglich zu drei Vorfällen, bei denen Polizeibeamte ihre Dienstwaffe gegen Personen einsetzen mussten. Gleichzeitig stieg die Anzahl der Einsätze mit Elektroimpulsgeräten (Tasern) an. Diese nicht-letalen Waffen, die Stromimpulse abgeben, mussten vermehrt zur Deeskalation eingesetzt.

Der Einsatz polizeilicher Zwangsmittel erfolgt stets nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Der Schusswaffengebrauch ist dabei nur als ultima ratio zulässig, wenn kein milderes oder geeigneteres Mittel zur Verfügung steht.
Seit mehreren Jahren bewegen sich die Fallzahlen im Bereich des Schusswaffengebrauchs auf einem konstant tiefen Niveau. Im vergangenen Jahr musste die Schusswaffe insgesamt dreimal gegen Personen und viermal gegen Fahrzeuge eingesetzt werden.
Die insgesamt sieben registrierten Fälle fügen sich in den seit Jahren erkennbaren Trend von relativ tiefen Einsatzzahlen. In einem Fall wurde eine Person tödlich verletzt. Zum Vergleich wurden im Jahr 2023 zwei Einsätze mit tödlichem Ausgang für die betroffene Person gezählt.
Elektroschockgeräte kamen 2024 insgesamt 128-mal zum Einsatz, was einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (86) darstellt. Die Zahl aus dem Jahr 2024 liegt jedoch im Bereich der Vorjahre (2022 - 124; 2021 - 157).
Quelle der Nachricht: KKPKS

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