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Schweiz – Führerausweis ab 2027 mit neuen Regeln

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Im Auto hält eine Person das Lenkrad, während ein Fahrprüfer Notizen auf einem Klemmbrett macht. Der Innenraum des Wagens ist sichtbar.
Symbolbild (Bildquelle: Adobe Stock - Mihajlo Maricic)

Wer in der Schweiz den Führerausweis machen möchte, muss sich ab dem 1. Januar 2027 auf einige Änderungen einstellen. Der Nothilfekurs und der Sehtest werden künftig digital erfasst. Zudem muss der Verkehrskundeunterricht neu vor der Theorieprüfung absolviert werden, die künftig mehr Fragen umfasst.

Die Neuerungen betreffen Personen, die ab 2027 einen Lernfahrausweis der Kategorien A1, A oder B beantragen. Ziel ist es, den Ablauf teilweise zu digitalisieren und die Ausbildung neu zu strukturieren.

Theorieprüfung künftig mit 55 Fragen

Eine wesentliche Änderung betrifft den Verkehrskundeunterricht (VKU). Dieser muss ab dem 1. Januar 2027 bereits vor der Theorieprüfung abgeschlossen werden.
Da künftig auch Inhalte des VKU in der Theorieprüfung abgefragt werden, steigt die Anzahl der Prüfungsfragen von bisher 50 auf 55. Die maximal zulässige Zahl der Fehlerpunkte wird entsprechend angepasst.

Nothilfekurs und Sehtest werden digital erfasst

Auch bei den erforderlichen Nachweisen gibt es Neuerungen. Nothilfekurse und Sehtests werden künftig direkt von den zuständigen Anbietern und Fachpersonen elektronisch erfasst. Papiernachweise für neu absolvierte Kurse und Sehtests entfallen.
Dafür erhalten Antragstellende nach der Bearbeitung ihres Gesuchs beim kantonalen Strassenverkehrsamt eine persönliche FABER-PIN. Mit dieser werden die digitalen Nachweise eindeutig dem jeweiligen Gesuch zugeordnet.

Was bleibt unverändert?

Für die Zulassung zur Theorieprüfung müssen künftig der Nothilfekurs, der Sehtest und der Verkehrskundeunterricht abgeschlossen sein. In welcher Reihenfolge diese drei Voraussetzungen erfüllt werden, spielt keine Rolle.
Nach bestandener Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis ausgestellt. Die anschliessende praktische Fahrausbildung, die Fahrprüfung sowie der Führerausweis auf Probe und die Weiterausbildung bleiben unverändert.
Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft.

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