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Schweiz – Polizei setzte 2025 zehnmal Schusswaffen ein

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Eine Person hält eine Pistole mit beiden Händen und feuert ab, während eine Patronenhülse in die Luft fliegt. Der Hintergrund ist ein klarer Himmel.
Symbolbild Schusswaffe (Bildquelle: "Guy Sagi" Adobe Stock)

Die Schweizer Polizei hat im Jahr 2025 zehnmal von der Schusswaffe Gebrauch gemacht – drei Fälle mehr als im Vorjahr. Tödliche Verletzungen gab es dabei keine. Auch die Einsätze mit Destabilisierungsgeräten stiegen von 128 auf 165.

Der Einsatz polizeilicher Zwangsmittel erfolgt stets unter Wahrung des Verhältnismässigkeitsprinzips. Der Gebrauch der Schusswaffe ist nur als letztes Mittel zulässig, wenn keine weniger einschneidenden und der Situation angemessenen Mittel zur Verfügung stehen. Solche Einsätze betreffen besonders schwerwiegende Situationen, in denen eine konkrete Gefahr abgewehrt werden muss.
Die Zahl der Schusswaffeneinsätze bewegt sich seit mehreren Jahren auf einem tiefen Niveau. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 10 Einsätze registriert, davon 4 gegen Personen und 6 gegen Fahrzeuge. Keiner dieser Einsätze hatte einen tödlichen Ausgang. Im Jahr 2024 wurde 1 Person tödlich verletzt, im Jahr 2023 waren es 2.
Destabilisierungsgeräte wurden im Jahr 2025 insgesamt 165-mal eingesetzt. Damit nahm die Zahl der Einsätze gegenüber dem Vorjahr (128) zu.
Die Zunahme der Einsätze erfolgt vor dem Hintergrund einer stärkeren Verbreitung der Destabilisierungsgeräte bei den Polizeikorps in den Jahren 2024 und 2025 sowie zunehmend komplexer Einsatzsituationen.
Um einen rechtskonformen und situationsgerechten Einsatz der Zwangsmittel zu gewährleisten, durchlaufen die Polizeiangehörigen eine fundierte und praxisorientierte Ausbildung und werden regelmässig in deren Anwendung weitergebildet.
Quelle der Nachricht: KKPKS

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