Wer gilt in der Schweiz als Raser?
Als Raserin oder Raser gilt, wer vorsätzlich das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht. Das ist so im Schweizer Strassenverkehrsgesetz geregelt.
Geahndet werden gefährliche Überholmanöver, Driften, unbewilligte Rennen mit Motorfahrzeugen und krasse Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit.
Bei diesen Geschwindigkeitsübertretungen greift das Rasergesetz:
Mindestens 40 km/h, wo die erlaubte Geschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt.
Mindestens 50 km/h, wo die erlaubte Geschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt.
Mindestens 60 km/h, wo die erlaubte Geschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt.
Mindestens 80 km/h, wo die erlaubte Geschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt.
Dabei gilt grundsätzlich:
- Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren. Bedingte Freiheitsstrafen sind bis zu zwei Jahren möglich.
* Fahrausweisentzug von mindestens zwei Jahren. Fürs Wiedererlangen brauchen Sie ein positives verkehrspsychologisches Gutachten.
- Bei Wiederholung ist der Fahrausweis für mindestens zehn Jahre weg.
Raserdelikt Schweiz: Was ist neu im Rasergesetz seit 2023?
Seit einer Gesetzesanpassung im Jahr 2023 sind unter bestimmten Voraussetzungen mildere Strafen möglich. Das Gericht hat nun mehr Spielraum bei der Verurteilung von Raserdelikten.
Hat die Fahrerin oder der Fahrer in der Vergangenheit noch kein gravierendes Verkehrsdelikt begangen oder aus achtenswerten Beweggründen gehandelt?
Dann kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr verhängen. In diesem Fall ist ein Fahrausweisentzug für ein Jahr ebenfalls möglich.