Bussen- und Strafenkatalog für Rasen und schnelles Fahren in der Schweiz
Das Auto des 55-jährigen Schweizers wurde nach 15 Uhr mit einer Geschwindigkeit von 154 km/h netto vom Messgerät gemessen. Damit überschritt der Lenker die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ausserorts um 74 km/h netto.
Als Raser gilt, wer im konkreten Fall die Höchstgeschwindigkeit um netto 60 und mehr km/h überschreitet. Die Kantonspolizei Graubünden hielt den Mann an, entzog dessen Führerausweis auf der Stelle und bringt ihn bei der Staatsanwaltschaft Graubünden zur Anzeige.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo GR