Digitale Kindheit ohne Zustimmung
Bereits 2013 wiesen Studien darauf hin, dass 81 Prozent der Kinder in Industrieländern vor ihrem zweiten Geburtstag einen digitalen Fussabdruck hatten, meist ohne Wissen oder Einverständnis. Diese Kinder sind heute im Teenageralter, und viele ihrer Babyfotos kursieren weiterhin im Internet.
Ein aktueller Befund der Universität Fribourg (2023) zeigt: 45 Prozent der Eltern fragen ihre Kinder nicht um Erlaubnis, bevor sie Fotos posten. Dabei ist laut Artikel 16 der UNO-Kinderrechtskonvention das Recht auf Privatsphäre ein fundamentales Kinderrecht, auch in der digitalen Welt.
Fotos als Einfallstor für Missbrauch und Cyberkriminalität
1. Verbreitung in Missbrauchsforen:
Unschuldig wirkende Schnappschüsse, etwa vom Spielplatz oder im Pyjama, können in Pädokriminellen-Kreisen für sexualisierte Kontexte missbraucht werden. Gemäss Erkenntnissen von Swisscom gelangen Social-Media-Nutzer:innen auf Plattformen wie Instagram erschreckend schnell in Kontakt mit pädophilem Material. Das bedeutet: Eltern könnten ungewollt Inhalte liefern, die in Missbrauchskreisen kursieren.
2. Bearbeitung durch KI:
Künstliche Intelligenz verschärft die Lage. In einschlägigen Foren kursieren mittlerweile KI-generierte Bilder und Videos, basierend auf echten Kinderfotos. Solche Inhalte werden für sogenannte Sextortion-Fälle verwendet: Kinder und Eltern werden mit manipulierten, entblössten Bildern erpresst.
3. Mobbing und psychische Folgen:
Kinder, deren Bilder ohne Zustimmung veröffentlicht wurden, laufen Gefahr, Opfer von Mobbing zu werden – sei es in der Schule oder online. Das kann langfristige psychische Belastungen nach sich ziehen, bis hin zu Vertrauensverlust gegenüber Bezugspersonen.
4. Gefahr durch Cyber-Grooming:
Werden Kinder identifizierbar gepostet, womöglich mit Ortsangaben oder in Verbindung mit Familiennamen – steigt das Risiko für gezielte Kontaktaufnahme durch Fremde. Cyber-Grooming bezeichnet den Aufbau emotionaler oder sexueller Beziehungen durch Erwachsene zu Minderjährigen im Netz.
Was Eltern tun können – und sollten
Schutzmassnahmen laut Präventionsstellen:
Privatsphäre-Einstellungen nutzen
- Beschränken Sie den Zugriff auf gepostete Inhalte auf engste Freundeskreise.
Anonymität wahren
- Keine Namen, keine Ortsangaben, keine Hinweise auf Schule oder Verein.
Fragen stellen vor dem Posten:
Ist das Kind erkennbar?
Ist die Situation intim oder peinlich?
Würde ich selbst wollen, dass ein solches Bild von mir online steht?
Medienkompetenz fördern
- Sprechen Sie mit Kindern altersgerecht über digitale Risiken und Selbstschutz.
Quelle der Nachricht: Kinderschutz Schweiz