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Sion VS – Fünf Männer nach Einbruch in Waffengeschäft festgenommen

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Die Eingangstür eines Gebäudes zeigt deutliche Beschädigungen. Trümmer und Schutt liegen davor.
Die Täter sprengten die Tür auf und flohen nach dem Diebstahl mit dem Deliktsgut. (Bildquelle: Kapo VS)

Nach einem Einbruch in ein Waffengeschäft in Sitten hat die Kantonspolizei Wallis fünf mutmassliche Täter festgenommen. Das Deliktsgut konnte sichergestellt werden.

Am Donnerstagmorgen, 18. Juni 2026, kurz nach 5.30 Uhr, wurde die Kantonspolizei Wallis über einen Einbruch in ein Waffengeschäft in Sitten informiert.
Die Täter brachen die Haupteingangstür mutmasslich mittels Sprengstoffs auf, entwendeten das Deliktsgut und verliessen den Tatort anschliessend in einem in Frankreich immatrikulierten Fahrzeug.
Die Kantonspolizei Wallis leitete umgehend eine gross angelegte Fahndung ein. Diese erfolgte in Zusammenarbeit mit der Police Régionale des Villes du Centre (PRVC), dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sowie der Stadtpolizei Martigny.
Die rasch lokalisierten Täter setzten ihre Flucht in Richtung Unterwallis fort und durchbrachen dabei eine Polizeisperre.
Dank des eingerichteten Polizeidispositivs konnte das Fahrzeug in der Region Martinach gestoppt werden. Zwei Insassen wurden umgehend festgenommen.
Drei weitere Personen flüchteten zu Fuss und nahmen einen Teil des Deliktsguts mit. Sie konnten kurze Zeit später ebenfalls festgenommen werden.
Bei den mutmasslichen Tätern handelt es sich um vier französische Staatsangehörige sowie einen portugiesischen Staatsangehörigen im Alter zwischen 17 und 24 Jahren.
Alle fünf Personen wurden in Untersuchungshaft gesetzt.
Die Bundesanwaltschaft sowie das Jugendgericht des Kantons Wallis haben Untersuchungen eingeleitet.
Das Bundesamt für Polizei (fedpol) koordiniert die weiteren Ermittlungen gemeinsam mit einer Ermittlungs-Task-Force aus fedpol und verschiedenen Kantonspolizeien, um mögliche Zusammenhänge mit ähnlichen Fällen zu prüfen.
Für die festgenommenen Personen gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.
Weitere Informationen zum Stand der Ermittlungen werden derzeit nicht bekannt gegeben.
Quelle der Polizeinachricht: Kantonspolizei Wallis

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