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Solothurn – Feuerwerksverbot gilt auch am Nationalfeiertag

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Ein Schild mit Feuerwerksverbotssymbol steht im Vordergrund, während am Himmel dahinter Feuerwerke aufsteigen.
Symbolbild (Bildquelle: Fotomontage)

Der Kanton Solothurn hält an seinen Schutzmassnahmen gegen die hohe Waldbrandgefahr fest. Das Feuerwerksverbot gilt auch am 1. August. Ebenso bleiben das Feuerverbot im Wald und weitere Einschränkungen mindestens bis nach dem Nationalfeiertag bestehen.

Die Trockenheit im Kanton Solothurn hält weiterhin an. Kommende Woche kündigt sich die nächste Hitzewelle an.
Nachfolgende Einschränkungen bleiben deshalb im Kanton Solothurn mindestens bis nach dem 1. August bestehen: das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern, das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet, das Fischerei- und Betretungsverbot für Fliessgewässer (mit Ausnahme von Aare, Emme und Birs) sowie das grundsätzliche Wasserentnahmeverbot für öffentliche Gewässer ohne kantonale Bewilligung.
Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr werden weiterhin keine Ausnahmebewilligungen für bewilligungspflichtige Grossfeuerwerke erteilt.
Die einzelnen Massnahmen wurden durch die jeweils zuständigen Ämter in enger Abstimmung entschieden. Die Lage wird weiterhin beobachtet.
Quelle der Nachricht: Kanton Solothurn

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