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St. Gallen – Feuer ausserhalb des Waldes wieder erlaubt

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Das Bild zeigt in der Unschärfe fallende Regentropfen vor einem Hintergrund aus Bäumen. Die Aufnahme ist unscharf und fokussiert auf den Regen.
Symbolbild (Bildquelle: Adobe Stock - lucky pics)

Der Kanton St.Gallen hebt das Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des Waldes per Samstag, 22. August 2026, auf. Im Wald und in Waldesnähe bis 200 Meter bleibt das Verbot bestehen. Gemeinden können je nach regionaler Situation weiterhin lokale Feuerverbote erlassen.

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr gemindert. Der Kanton hebt deshalb per morgen Samstag, 22. August 2026, das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des Waldes auf. In Wald und Waldesnähe bleibt das Verbot bestehen. Auch können regionale Verbote durch die Gemeinden erlassen werden.
Seit dem 17. Juli 2026 gilt im Kanton St.Gallen ein Feuer- und Feuerwerksverbot. Dieses wurde notwendig, weil die Waldbrandgefahr im gesamten Kanton sehr gross war.
Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr nun so stark gemindert, dass das Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des Waldes per morgen Samstag, 22. August 2026, aufgehoben wird.
Weiterhin verboten bleiben Feuer und Feuerwerke im Wald und in Waldesnähe (200m). Zudem können die Gemeinden je nach regionaler Situation auch lokale Feuerverbote erlassen.
Der Fachstab Trockenheit verfolgt die Lage weiter. Je nach Wetterentwicklung sind Einschränkungen wieder möglich.
Quelle der Mitteilung: Kanton St. Gallen

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