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St. Gallen – Kanton erlässt absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Flammen lodern an einem steilen Hang, durchmischt mit Gras, Felsen und leichtem Rauch. Der Brand scheint sich auszubreiten.
Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen)

Der Kanton St.Gallen verschärft wegen der sehr hohen Wald- und Flurbrandgefahr die Massnahmen. Ab Freitagmittag gilt im gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot.

Achtung vor Flur- und Waldbrand: Feuern verboten!

Die Gefahr von grossflächigen Flur- und Waldbränden ist im ganzen Kantonsgebiet sehr hoch. Ab Freitag, 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, gilt deshalb im ganzen Kanton ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Oberstes Ziel ist es, Menschen und Natur zu schützen.
Die Wälder und die Natur sind so trocken, dass eine hohe Gefahr von Flur- und Waldbränden besteht. Die Einschätzung der Fachleute des Kantonsforstamtes und der Blaulichtorganisationen ist eindeutig: Schon ein kleiner Funke kann grosse und unberechenbare Brände entfachen.

Es gelten folgende Massnahmen:

  • Machen Sie keine Feuer im Freien – auch nicht im eigenen Garten. Ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände, sofern sich diese nicht im Wald befinden.
  • Entzünden Sie kein Feuerwerk.
  • Halten Sie die Feuerverbote unbedingt ein.
  • Bei Nichteinhalten drohen Bussen.
Flur- und Waldbrände stellen eine grosse Gefahr für Mensch und Umwelt dar und können immense Schäden anrichten. Ziel der Massnahmen ist es deshalb, den Ausbruch eines Feuers zu verhindern. Informieren Sie Ihre Familien, Freunde und Nachbarn.
Vom Feuerwerksverbot ausgenommen sind bereits bewilligte, kommunale Feuerwerke auf Seen mit einem Mindestabstand von 350 Metern zum Ufer.
Davon betroffen sind die Feuerwerke in Rorschach (31. Juli 2026) sowie in Rapperswil-Jona (7. und 8. August 2026).
Die Fachleute des Kantons und der Blaulichtorganisationen überwachen die Lage laufend.
Quelle der Nachricht: Kanton St.Gallen

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